Anmeldung zur Veranstaltung

Anmeldezeitraum abgelaufen

Titel: KlimaCafe.NRW

Termin: 10.03.25 - 10:00 bis 12:00 Uhr

Ort: Online-Informationsveranstaltung

Preis: 0,00 EUR netto zzgl. USt. je Teilnehmer

 Sondersprechstunde Kommunalrichtlinie - Zwischenbericht und Zwischennachweis

Mit Ende des ersten Quartals des neuen Jahres stehen in den Fördervorhaben zum Klimaschutzmanagement oder zum Anschlussvorhaben die Zwischennachweise gegenüber dem Fördermittelgeben an.

Je nach Förderbaustein müssen auch fachlich inhaltliche Zwischenberichte erstellt werden. Fristen müssen eingehalten, Formulare bedient und Onlinetools ausgefüllt werden. Aufgrund von Anpasssungen beim Fördermittelgeber oder formalen Änderungen im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es immer mal wieder Stolperfallen, die es zu beachten gibt.
Seitens der PlattformKlima.NRW möchten wir Sie bestmöglich bei der Auf- und Fertigstellung unterstützen.

Hierfür bieten wir in dieser KlimaCafé.NRW Sprechstunde einen Extra-Onlinespot für alle Klimaschutzmanager:innen an, die aktuell im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert werden. Wir gehen mit Ihnen die wichtigsten Anforderungen durch und diskutieren Ihre Fragen in Bezug auf die anstehenden Berichtspflichten.

Das KlimaCafé.NRW ist ein Angebot zum kollegialen Austausch für Klimaschutzmanager:innen und Quereinsteiger:innen im Klimaschutz in NRW.

Der Termin kommt ohne feste Agenda und bietet Raum für offene Fragen, die sich in der Verwaltung ergeben.

Die Zoom-Daten erhalten Sie 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Kostenlose Veranstaltung der PlattformKlimaNRW, gefördert durch das MWIKE NRW

Ansprechpartner: Stepahn Baur, 0211 / 430 77 277, baur@kommunalagentur.nrw
Ansprechpartner: Simon Knur, 0211 / 430 77 232, knur@kommunalagentur.nrw
Ansprechpartner: Dagmar Carina Schaaf, 0211 / 430 77 190, schaaf@kommunalagentur.nrw


1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können