Anmeldung zur Veranstaltung

Titel: Angebote zur Klimafolgeanpassung

Termin: 10.03.27 - 11:00 bis 12:00 Uhr

Ort: Online-Seminar

Preis: 0,00 EUR netto zzgl. USt. je Teilnehmer

 Die Pflicht zur Erstellung von Klimafolgenanpassungsstrategie wird ab dem Jahr 2027 für alle Städte und Gemeinden in NRW verpflichtend. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW informiert die Kommunal Agentur NRW über rechtliche Vorgaben und Unterstützungsangebote. Dabei ist es der Kommunal Agentur NRW ein Anliegen kompakte, gesetzeskonforme und umsetzungsreife auf Ihre lokalen Erfordernisse zugeschnittene Strategien zu erstellen, die ihre Kommune auf die Folgen des Klimawandels bestmöglich vorbereitet.

Mit der Bündelung aus Erfahrung in Klimaschutz und Klimaanpassung, Kompetenzen aus verschiedenen sowohl technischen, rechtlichen, aber auch organisationstheoretischen Bereichen, sind wir ein kompetenter und verlässlicher Partner. Daher umfasst das Angebot der Kommunal Agentur NRW nicht nur den gesetzlichen Pflichtteil, sondern legt insbesondere einen Fokus auf die Umsetzung und Verstetigung der Maßnahmen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können