Verträge und Konzessionen

Aushandeln und Gestalten

Wir beraten und begleiten Sie bei Vertrags­ver­hand­lungen. Dazu stimmen wir mit Ihnen die jeweilige Inter­es­senslage ab und gestalten recht­si­chere und praxis­taug­liche Vertragsklauseln.

Begleitung bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen

Wir helfen Ihnen bei der Neuvergabe von Konzes­si­ons­ver­trägen für Wasser, Gas und Strom sowie von Gestat­tungs­ver­trägen für Fernwärme. Von der Bekannt­ma­chung, der Festlegung und Formu­lierung von Auswahl­kri­terien über die Einholung von Angeboten bis zur Verga­be­emp­fehlung führen wir Sie durch die Verfahren. 

Unser Anspruch ist, stets den bestmög­lichen Vertrag für die lange Laufzeit auszu­ver­handeln. Selbst­ver­ständlich unter Berück­sich­tigung der aktuellen Recht­spre­chung und mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Aber auch wenn Sie überlegen, als Kommune selbst mit in den Netzbe­trieb einzu­steigen, können wir Sie fachkundig beraten.

Matthias Peters – Recht 
  •  Fachnetzwerk Fördermittelakquise
  •  Feuerwehr
  •  Konzes­si­ons­ver­fahren Strom/Gas/Wasser
Telefon: +49 211 430 77 162 
Mobil: +49 172 174 54 71 
Fax: +49 211 430 77 22 

Muster­ver­träge

Für die Beauf­tragung von Leistungen auf Basis der HOAI einschließlich der fachspe­zi­fi­schen Anhänge erarbeiten wir für Sie Muster­ver­träge (Formu­lar­ver­träge). Ein solcher HOAI-Formu­lar­vertrag stellt einen einheit­lichen Rahmen­vertrag für alle Archi­tekten- und Ingenieur­leis­tungen dar, der durch verschiedene Auswahl­mög­lich­keiten auf die zu verge­benen Leistungen angepasst werden kann. Über ein Hilfstool können geeignete Honorar­zonen abgeschätzt werden.

Viola Wallbaum –
Proku­ristin, Sachbe­reichs­leitung Recht 
  •  (Wasser-)Verbandsrecht
  •  Ausschreibung von Ingenieur­leis­tungen (rechtlich)
  •  Beitrags- und verwal­tungs­recht­liche Fragestellungen
  •  Gemeindewirtschaftsrecht
  •  Inter­kom­munale Zusammenarbeit
  •  Kommunalabgaben
  •  Regelung und Auswirkung der Abwas­ser­abgabe als Umweltabgabe
Telefon: +49 211 430 77 280 
Mobil: +49 172 279 82 50 
Fax: +49 211 430 77 22 

Städte­bau­liche Verträge

Das Planungs­werkzeug für die städte­bau­liche Entwicklung ist die Bauleit­planung gem. §§ 5 – 10 BauGB, also insbe­sondere Flächen­nut­zungsplan, Bebau­ungsplan und Ortsla­gen­satzung. Dabei kommt es immer wieder vor, das bereits bestehende Pläne zu Gunsten indivi­du­eller bzw. konkreter Vorhaben geändert werden, soweit dies mit den Zielen der Bauleit­planung und den geltenden Rechts­vor­schriften vereinbar ist. Dieses Vorgehen wirft jedoch Fragen nach der Gestaltung der ggf. erfor­der­lichen entspre­chenden städte­bau­lichen Verein­ba­rungen auf.

Wir stellen in Absprache mit Ihnen mögliche Fallge­stal­tungen zusammen und entwerfen dazu Muster­vor­lagen für vertrag­liche Regelungen. So kann ein Verein­ba­rungspool entstehen, der bei der Bearbeitung entspre­chender Fallge­stal­tungen einge­setzt bzw. zur Orien­tierung heran­ge­zogen werden kann.

Neben einer praxis­ge­rechten Arbeits­hilfe entsteht so auch ein Werkzeug zur griff­be­reiten Dokumen­tation von Erfah­rungs­werten, die dann nicht mehr so stark an die jeweils handelnden Mitar­beiter gebunden sind.

Viola Wallbaum –
Proku­ristin, Sachbe­reichs­leitung Recht 
  •  (Wasser-)Verbandsrecht
  •  Ausschreibung von Ingenieur­leis­tungen (rechtlich)
  •  Beitrags- und verwal­tungs­recht­liche Fragestellungen
  •  Gemeindewirtschaftsrecht
  •  Inter­kom­munale Zusammenarbeit
  •  Kommunalabgaben
  •  Regelung und Auswirkung der Abwas­ser­abgabe als Umweltabgabe
Telefon: +49 211 430 77 280 
Mobil: +49 172 279 82 50 
Fax: +49 211 430 77 22