Verträge und Konzessionen
Aushandeln und Gestalten
Wir beraten und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen. Dazu stimmen wir mit Ihnen die jeweilige Interessenslage ab und gestalten rechtsichere und praxistaugliche Vertragsklauseln.
Begleitung bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen
Wir helfen Ihnen bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen für Wasser, Gas und Strom sowie von Gestattungsverträgen für Fernwärme. Von der Bekanntmachung, der Festlegung und Formulierung von Auswahlkriterien über die Einholung von Angeboten bis zur Vergabeempfehlung führen wir Sie durch die Verfahren.
Unser Anspruch ist, stets den bestmöglichen Vertrag für die lange Laufzeit auszuverhandeln. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Aber auch wenn Sie überlegen, als Kommune selbst mit in den Netzbetrieb einzusteigen, können wir Sie fachkundig beraten.
Dr. Ralf Togler – Geschäftsführer
- (Re-)Kommunalisierung im Energiebereich
- Hochwasser und Überflutungsschutz
- Kommunale Klimaanpassung
- Kommunaler Klimaschutz
- Konzessionsverfahren Strom/Gas/Trinkwasser
- Maßnahmen nach WRRL
- PlattformKlima.NRW
- Projektmanagement
Musterverträge
Für die Beauftragung von Leistungen auf Basis der HOAI einschließlich der fachspezifischen Anhänge erarbeiten wir für Sie Musterverträge (Formularverträge). Ein solcher HOAI-Formularvertrag stellt einen einheitlichen Rahmenvertrag für alle Architekten- und Ingenieurleistungen dar, der durch verschiedene Auswahlmöglichkeiten auf die zu vergebenen Leistungen angepasst werden kann. Über ein Hilfstool können geeignete Honorarzonen abgeschätzt werden.
Viola Wallbaum –
Prokuristin, Sachbereichsleitung Recht
- (Wasser-)Verbandsrecht
- Ausschreibung von Ingenieurleistungen (rechtlich)
- Beitrags- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen
- Gemeindewirtschaftsrecht
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Kommunalabgaben
- Regelung und Auswirkung der Abwasserabgabe als Umweltabgabe
Städtebauliche Verträge
Das Planungswerkzeug für die städtebauliche Entwicklung ist die Bauleitplanung gem. §§ 5 – 10 BauGB, also insbesondere Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Ortslagensatzung. Dabei kommt es immer wieder vor, das bereits bestehende Pläne zu Gunsten individueller bzw. konkreter Vorhaben geändert werden, soweit dies mit den Zielen der Bauleitplanung und den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist. Dieses Vorgehen wirft jedoch Fragen nach der Gestaltung der ggf. erforderlichen entsprechenden städtebaulichen Vereinbarungen auf.
Wir stellen in Absprache mit Ihnen mögliche Fallgestaltungen zusammen und entwerfen dazu Mustervorlagen für vertragliche Regelungen. So kann ein Vereinbarungspool entstehen, der bei der Bearbeitung entsprechender Fallgestaltungen eingesetzt bzw. zur Orientierung herangezogen werden kann.
Neben einer praxisgerechten Arbeitshilfe entsteht so auch ein Werkzeug zur griffbereiten Dokumentation von Erfahrungswerten, die dann nicht mehr so stark an die jeweils handelnden Mitarbeiter gebunden sind.
Viola Wallbaum –
Prokuristin, Sachbereichsleitung Recht
- (Wasser-)Verbandsrecht
- Ausschreibung von Ingenieurleistungen (rechtlich)
- Beitrags- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen
- Gemeindewirtschaftsrecht
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Kommunalabgaben
- Regelung und Auswirkung der Abwasserabgabe als Umweltabgabe