Brandschutz und Rettungsdienste
Für die Feuerwehren der Kommunen
Kommunale Feuerwehren sind in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert. Aber, die Organisation und die Ressourcen müssen stimmen. Hierbei unterstützen wir Sie, von der Aufstellung der Brandschutzbedarfspläne über die Fahrzeugbeschaffung bis hin zur Ermittlung des Kostenersatzes.
Fahrzeugbeschaffung (Feuerwehr/Rettungsdienst)
Die Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Material stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Sie möchten ein qualitativ hochwertiges und langlebiges Produkt, besitzen jedoch nicht die Erfahrung oder personelle Kapazitäten, um eine solche Ausschreibung in dem komplexen Umfeld von Technik, Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit zu tätigen.
Hier bietet die Kommunal Agentur NRW vielfältige Unterstützung an – von der Erstellung der Leistungsverzeichnisse bis zur Baubetreuung.
Dr. Wolfgang Malms – Kommunale Beschaffung
- Ausschreibung Schülerspezialverkehr
- Beschaffung Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
TSF, TSF-W
MLF
LF 10, HLF10
LF 20, HLF20
TLF 2000, TLF 3000, TLF 4000, GTLF 8000
DLK 18/12, DLK 23/12
TMB
Wechsellader, Wechsellader Kran, AB Rüst, AB Schlauch, AB Kran/Mulde
ELW 1, ELW2
MTW, KdoW, MTW „Kinderfeuerwehr“
RW, RW Kran
NEF
RTW
RTB 2
Nach Kundenwunsch mit dazugehöriger Beladung!
Brandschutzbedarfsplan
Brandschutzbedarfspläne sind nicht nur eine kommunale Pflichtaufgabe nach § 3 BHKG NRW, sondern auch ein sinnvolles Planungsinstrument für die Entwicklung des kommunalen Brandschutzes und damit auch für Investitionsentscheidungen. Dabei orientieren Sie sich an den geltenden Sicherheitsstandards und den örtlichen Gegebenheiten und Risiken. Rechtskonformität und Wirtschaftlichkeit sind bei der Erarbeitung ebenso wichtig, wie die Moderation zwischen den Interessen der Beteiligten.
Anne Kathrin Esser – Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Brandschutzbedarfsplan
- Standortanalysen (Feuerwehr)
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze – Kalkulation und Satzung
Alle Städte und Gemeinden haben eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Feuerwehr vorzuhalten. Für Kommunen mit knappen Kassen wird das Nutzen aller Refinanzierungsmöglichkeiten z.B. durch das Abrechnen von Einsätzen immer wichtiger. Neben der aktuellen Kostenersatzkalkulation muss auch die Satzung den spezifischen Vorgaben der Rechtsprechung genügen. Für Ihre Kalkulation und Ihre Satzung nehmen wir die örtlichen Verhältnisse Ihrer Feuerwehr auf und erarbeiten mit Ihnen Ihre individuelle Tarifsystematik.
Matthias Peters – Recht
- Abfallrecht
- Fachnetzwerk Fördermittelakquise
- Konzessionsverfahren Strom/Gas
- Kostenersatz Feuerwehr