Förderung Energetische Gebäudesanierung
für Kreise und Kommunen im Rheinschen Revier
Um die Transformation des Rheinischen Reviers hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsregion und einem attraktiven Lebensumfeld weiter voranzutreiben, hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen – MWIKE – das Förderprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ aufgelegt.
Zur Unterstützung der antragsberechtigten Kommunen beraten wir als Kommunal Agentur NRW zum Programm und individuell zu Einzelfragen.
>> Förderprogramm Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
Aktuelle Hinweise zum Förderprogramm
Das Förderprogramm Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier ist auf überwältigende Resonanz gestoßen – und belegt eindrucksvoll, wie groß der Wille vor Ort ist, Schulen, Rathäuser und Sporthallen klimafit zu machen.
Der Erfolg des Programms geht allerdings über die bislang eingeplanten Mittel weit hinaus. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen das Programm zwischenzeitlich gestoppt und die Zeit genutzt, die Verfahren zu optimieren und das Budget von 200 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro zu verdoppeln. Um sicherzustellen, dass jede Kommune und jeder Kreis im Rheinischen Revier von diesem Förderprogramm profitieren kann, hat das Land einen Verteilmechanismus entwickelt, um die Mittel je Kommune und je Kreis fair zu budgetieren.
Die Budgetierung erfolgt in Anlehnung an den Förderschlüssel des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG). So ist für jede Kommune und jeden Kreis transparent, wie viel Förderbudget jeweils für Vorhaben der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude zur Verfügung steht. Das jeweilige Förderbudget sowie die voraussichtliche Kofinanzierung des Landes können der Tabelle im Downloadbereich entnommen werden. Auf dieser Basis wird das Programm nun wieder geöffnet und Anträge können bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Das maximale Förderbudget je Kommune und Kreis ist gedeckelt. Kommunen und Kreise sind dabei frei, dieses Budget auf ihre eingereichten Anträge zu verteilen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung der Vorhaben gesichert ist. Erforderliche Gremienbeschlüsse können binnen angemessener Frist auch nach dem 30. Juni 2026 nachgereicht werden.
Übersteigt das Projektvolumen einer Kommune oder eines Kreises das ihr zustehende Förderbudget, ist eine inhaltliche Anpassung der Vorhaben nicht zwingend erforderlich. Die Kommune oder der Kreis muss gegenüber der Bewilligungsbehörde jedoch erklären, den entsprechend erhöhten Eigenanteil zu tragen. Alternativ können eingereichte Anträge reduziert oder in Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden.
Liegt das Projektvolumen unter dem verfügbaren Förderbudget, können bis zum 30. Juni 2026 weitere Anträge eingereicht werden. Bereits bewilligte Vorhaben bleiben von dieser Neuregelung ausgenommen.
Mit der Neugestaltung des Programms sichern wir nicht nur eine faire Budgetierung der Mittel – wir nutzen die Gelegenheit zugleich, weitere Investitionen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan zu mobilisieren. Nachdem der Bund die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der es Kommunen und Kreisen ermöglicht, ihre Eigenanteile aus Mitteln des Nordrhein-Westfalen-Plans zu erbringen. Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
Die Kommunalagentur NRW steht Kommunen und Kreisen weiterhin für Beratungsleistungen zur Verfügung.
Beratung zum neuen Förderprogramm für das Rheinische Revier
Das gehört dazu:
- Online-Informationsveranstaltungen zum neuen Förderprogramm
- Initialberatung der Städte und Gemeinden sowie Kreisverwaltungen des Rheinischen Reviers zum Förderprogramm, insbesondere auch in Abgrenzung zur EFRE-Maßnahme „Energieeffiziente Gebäude“
- Sensibilisierung bei der Projektstrukturierung
- strategische und konzeptionelle Herangehensweise
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der Bewilligungsbehörde
- Ressourcenberatung (Personal, Eigenmittel, Zeitplanung)
- Unterstützung der Projektabwicklung
- Aufbereitung individueller Informationen für u.a. Ratsgremien
- Unterstützung bei der Projektidentifikation
Ihre Fragen - Unsere Antworten
In der EnSan-FAQ-Liste finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Förderprogramm.
Diese Version ist gültig für bewilligte Anträge bis zum 12.05.2026.
Ihr Berater:innen-Team zum Förderprogramm
Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier
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