Förderung Energe­tische Gebäudesanierung

für Kreise und Kommunen im Rhein­schen Revier

Um die Trans­for­mation des Rheini­schen Reviers hin zu einer zukunfts­fä­higen Wirtschafts­region und einem attrak­tiven Lebens­umfeld weiter voran­zu­treiben, hat das Minis­terium für Wirtschaft, Industrie, Klima­schutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen – MWIKE – das Förder­pro­gramm „Energe­tische Sanierung kommu­naler Gebäude“ aufgelegt.

Zur Unter­stützung der antrags­be­rech­tigten Kommunen beraten wir als Kommunal Agentur NRW zum Programm und indivi­duell zu Einzelfragen.

>> Förder­pro­gramm Energe­tische Sanierung kommu­naler Gebäude

>> Zum Antrag­sportal

Aktuelle Hinweise zum Förderprogramm

Das Förder­pro­gramm Energe­tische Sanierung kommu­naler Gebäude im Rheini­schen Revier ist auf überwäl­ti­gende Resonanz gestoßen – und belegt eindrucksvoll, wie groß der Wille vor Ort ist, Schulen, Rathäuser und Sport­hallen klimafit zu machen.

Der Erfolg des Programms geht aller­dings über die bislang einge­planten Mittel weit hinaus. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen das Programm zwischen­zeitlich gestoppt und die Zeit genutzt, die Verfahren zu optimieren und das Budget von 200 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro zu verdoppeln. Um sicher­zu­stellen, dass jede Kommune und jeder Kreis im Rheini­schen Revier von diesem Förder­pro­gramm profi­tieren kann, hat das Land einen Verteil­me­cha­nismus entwi­ckelt, um die Mittel je Kommune und je Kreis fair zu budgetieren.

Die Budge­tierung erfolgt in Anlehnung an den Förder­schlüssel des Gesetzes zur Finan­zierung von Infra­struk­tur­in­ves­ti­tionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG). So ist für jede Kommune und jeden Kreis trans­parent, wie viel Förder­budget jeweils für Vorhaben der energe­ti­schen Sanierung kommu­naler Gebäude zur Verfügung steht. Das jeweilige Förder­budget sowie die voraus­sicht­liche Kofinan­zierung des Landes können der Tabelle im Download­be­reich entnommen werden. Auf dieser Basis wird das Programm nun wieder geöffnet und Anträge können bis zum 30. Juni 2026 einge­reicht werden.

Das maximale Förder­budget je Kommune und Kreis ist gedeckelt. Kommunen und Kreise sind dabei frei, dieses Budget auf ihre einge­reichten Anträge zu verteilen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Gesamt­fi­nan­zierung der Vorhaben gesichert ist. Erfor­der­liche Gremi­en­be­schlüsse können binnen angemes­sener Frist auch nach dem 30. Juni 2026 nachge­reicht werden.
Übersteigt das Projekt­vo­lumen einer Kommune oder eines Kreises das ihr zuste­hende Förder­budget, ist eine inhalt­liche Anpassung der Vorhaben nicht zwingend erfor­derlich. Die Kommune oder der Kreis muss gegenüber der Bewil­li­gungs­be­hörde jedoch erklären, den entspre­chend erhöhten Eigen­anteil zu tragen. Alter­nativ können einge­reichte Anträge reduziert oder in Einzel­maß­nahmen aufge­teilt werden.

Liegt das Projekt­vo­lumen unter dem verfüg­baren Förder­budget, können bis zum 30. Juni 2026 weitere Anträge einge­reicht werden. Bereits bewil­ligte Vorhaben bleiben von dieser Neure­gelung ausgenommen.

Mit der Neuge­staltung des Programms sichern wir nicht nur eine faire Budge­tierung der Mittel – wir nutzen die Gelegenheit zugleich, weitere Inves­ti­tionen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan zu mobili­sieren. Nachdem der Bund die notwen­digen Voraus­set­zungen geschaffen hat, hat die Landes­re­gierung einen Gesetz­entwurf in den Landtag einge­bracht, der es Kommunen und Kreisen ermög­licht, ihre Eigen­an­teile aus Mitteln des Nordrhein-Westfalen-Plans zu erbringen. Das Gesetz befindet sich aktuell im parla­men­ta­ri­schen Verfahren.

Die Kommu­nalagentur NRW steht Kommunen und Kreisen weiterhin für Beratungs­leis­tungen zur Verfügung.

Beratung zum neuen Förder­pro­gramm für das Rheinische Revier

Das gehört dazu:

  • Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen zum neuen Förderprogramm
  • Initi­al­be­ratung der Städte und Gemeinden sowie Kreis­ver­wal­tungen des Rheini­schen Reviers zum Förder­pro­gramm, insbe­sondere auch in Abgrenzung zur EFRE-Maßnahme „Energie­ef­fi­ziente Gebäude“
  • Sensi­bi­li­sierung bei der Projektstrukturierung
  • strate­gische und konzep­tio­nelle Herangehensweise
  • Unter­stützung bei der Kommu­ni­kation mit der Bewilligungsbehörde 
  • Ressour­cen­be­ratung (Personal, Eigen­mittel, Zeitplanung)
  • Unter­stützung der Projektabwicklung
  • Aufbe­reitung indivi­du­eller Infor­ma­tionen für u.a. Ratsgremien
  • Unter­stützung bei der Projektidentifikation

Ihre Fragen - Unsere Antworten

In der EnSan-FAQ-Liste finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Förder­pro­gramm.
Diese Version ist gültig für bewil­ligte Anträge bis zum 12.05.2026.  

Ihr Berater:innen-Team zum Förderprogramm

Energe­tische Sanierung kommu­naler Gebäude im Rheini­schen Revier

Ihr Ansprech­partner

Simon Knur – Technik und Umwelt
Tel.: +49 211 430 77 232 

Ihre Ansprech­part­nerin

Dagmar Carina Schaaf – Technik und Umwelt
Tel.: +49 211 430 77 190

Ihr Ansprech­partner

Christian Scheffs –
Stellv. Sachbe­reichs­leitung Technik und Umwelt
Tel.: +49 211 430 77 184

Ihr Ansprech­partner

Rüdiger Wesseling – Technik und Umwelt
Tel.: +49 211 430 77 256