Pflich­aufgabe Klima­an­pas­sungs­kon­zepte ab 01.01.2027

Unter­stüt­zungs­an­gebote für Städte und Gemeinden 

Mit der Novel­lierung des Klima­an­pas­sungs­ge­setzes NRW (KlAnG NRW), das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten wird, und der damit verbun­denen Klima­an­pas­sungs­konzept Verordnung (KlAnKVO) verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen alle Städte und Gemeinden zukünftig eine Klima­an­pas­sungs­stra­tegie aufzustellen.

Wir unter­stützen Sie mit einem detail­lierten Leistungsangebot:
  • Analyse klima­be­dingter Gefahren und der resul­tie­renden Risiken sowie die
    Ableitung kommu­naler Handlungsbedarfe
  • Erstellung eines vollstän­digen Klimaanpassungskonzeptes
  • Überar­beitung und Anpassung bestehender Konzepte an die gesetz­lichen
    Vorgaben
  • Für Kommunen, die die Anpas­sungs­kon­zepte in Eigen­arbeit erstellen werden,
    bieten wir eine fachliche und metho­dische Begleitung an
  • Entwicklung umset­zungs­ori­en­tierter Maßnah­men­pro­gramme sowie Monitoring

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Konzepte zu entwi­ckeln, die nicht in der Schub lade verschwinden, sondern als wirksames Steue­rungs­in­strument dienen und einen wertvollen Beitrag zur Klima­an­passung vor Ort leisten.

Infor­mieren Sie sich in unseren kosten­freien gemein­samen Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen am

Dienstag, den 10.11.2026 

Mittwoch, den 14.01.2026

Donnerstag, den 10.03.2026

Ihre Ansprech­part­nerin und Ihr Ansprech­partner bei uns sind: 

Stephan Baur und Katrin Uhle