Kommunale Digitalisierungsprozesse
Für strategisch angelegte Digitalisierungsprozesse in Kommunen ist eine Förderung über die erweiterte Kommunalrichtlinie möglich - Newsletter vom 04.08.2020
Für strategisch angelegte Digitalisierungsprozesse in Kommunen ist eine Förderung über die erweiterte Kommunalrichtlinie möglich! Die gesetzlich vorgegebene Digitalisierung kommunaler Prozesse hat noch nicht in allen NRW-Kommunen die erforderliche Dynamik aufgenommen. Über die am 1. August 2020 in Kraft getretene erweiterte Kommunalrichtlinie – wir informierten Sie bereits zu den vielen Förderneuerungen beim Thema Klimaschutz – profitieren jetzt auch die kommunalen Digitalisierungsbestrebungen! Ein strategisches Vorgehen bei der Digitalisierung vorausgesetzt, lässt sich eine „Potenzialstudie Digitalisierung“ fördern.
Die „Potentialstudie Digitalisierung“ wird regulär zu 50% gefördert. Zusätzlich gibt es mit der Novelle 10% Förderung als Konjunkturhilfe, bei Beantragung im rheinischen Braunkohlerevier weitere 15%. Für finanzschwache Kommunen steigt die Förderquote auf bis zu 95%. Es verbleibt dann lediglich ein Eigenanteil von 5%, der durch Drittmittel gedeckt werden kann.
Was bedeutet „Potenzialstudie“ im Sinne der Kommunalrichtlinie?
Potenzialstudien zeigen einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen (Energie-) Effizienzmaßnahmen auf. Der Fokus liegt auf kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die sich in eine langfristige Strategie einbetten. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich die Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister.
Eine Potenzialstudie „Klimaschutz und Digitalisierung“ kann bspw. eines der folgenden Themen oder Kombinationen daraus enthalten:
- Klimaschutz in der IT- und Gebäudetechnik
- Klimaschutz durch Digitalisierung in der Verkehrssteuerung
Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Die neue Förderrichtlinie ist auf den Internetseiten des Projektträger Jülich veröffentlicht. In Summe wurde die Richtlinie des BMU um 100 Mio. € für 2020/2021 aufgestockt.
Ihre Fragen zu diesem speziellen Förderangebot beantworten gerne:
Thema: Förderberatung: Christian Scheffs, scheffs@KommunalAgentur.NRW
Thema: Digitalisierung: Cornelia Löbhard-Mann, loebhardmann@KommunalAgentur.NRW
Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW den Kommunen weitere Unterstützungsangebote
- bei der Erstellung eines digitalen Leitbilds
- bei der Priorisierung der OZG-Prozesse anhand von Kennzahlen und lokalen Anforderungen – zu den Themen Prozessoptimierung, Personalmanagement, Dokumentenmanagement, Schnittstellenmanagement und Changemanagement als digitale Prozesse
Die Digitalisierung kann sich dabei sowohl auf die Verwaltung als auch auf die operativen Einheiten (Bauhof, Abwasserwerk) beziehen.