Kommunale Digita­li­sie­rungs­pro­zesse

Für strate­gisch angelegte Digita­li­sie­rungs­pro­zesse in Kommunen ist eine Förderung über die erwei­terte Kommu­nal­richt­linie möglich - Newsletter vom 04.08.2020

Für strate­gisch angelegte Digita­li­sie­rungs­pro­zesse in Kommunen ist eine Förderung über die erwei­terte Kommu­nal­richt­linie möglich! Die gesetzlich vorge­gebene Digita­li­sierung kommu­naler Prozesse hat noch nicht in allen NRW-Kommunen die erfor­der­liche Dynamik aufge­nommen. Über die am 1. August 2020 in Kraft getretene erwei­terte Kommu­nal­richt­linie – wir infor­mierten Sie bereits zu den vielen Förder­neue­rungen beim Thema Klima­schutz – profi­tieren jetzt auch die kommu­nalen Digita­li­sie­rungs­be­stre­bungen! Ein strate­gi­sches Vorgehen bei der Digita­li­sierung voraus­ge­setzt, lässt sich eine „Poten­zi­al­studie Digita­li­sierung“ fördern.

Die „Poten­ti­al­studie Digita­li­sierung“ wird regulär zu 50% gefördert. Zusätzlich gibt es mit der Novelle 10% Förderung als Konjunk­tur­hilfe, bei Beantragung im rheini­schen Braun­koh­le­revier weitere 15%. Für finanz­schwache Kommunen steigt die Förder­quote auf bis zu 95%. Es verbleibt dann lediglich ein Eigen­anteil von 5%, der durch Dritt­mittel gedeckt werden kann.

Was bedeutet „Poten­zi­al­studie“ im Sinne der Kommunalrichtlinie?

Poten­zi­al­studien zeigen einen konkreten Fahrplan für Umset­zungs­emp­feh­lungen von inves­tiven und strate­gi­schen (Energie-) Effizi­enz­maß­nahmen auf. Der Fokus liegt auf kurzfristig umsetz­baren Maßnahmen, die sich in eine langfristige Strategie einbetten. Zuwen­dungs­fähig sind grund­sätzlich die Vergü­tungen für den Einsatz fachkun­diger externer Dienstleister.

Eine Poten­zi­al­studie „Klima­schutz und Digita­li­sierung“ kann bspw. eines der folgenden Themen oder Kombi­na­tionen daraus enthalten:

  • Klima­schutz in der IT- und Gebäudetechnik
  • Klima­schutz durch Digita­li­sierung in der Verkehrssteuerung

Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunk­tur­pakets der Bundes­re­gierung. Die neue Förder­richt­linie ist auf den Inter­net­seiten des Projekt­träger Jülich veröf­fent­licht. In Summe wurde die Richt­linie des BMU um 100 Mio. € für 2020/2021 aufgestockt.

Ihre Fragen zu diesem spezi­ellen Förder­an­gebot beant­worten gerne:

Thema: Förder­be­ratung: Christian Scheffs, scheffs@KommunalAgentur.NRW

Thema: Digita­li­sierung: Cornelia Löbhard-Mann, loebhardmann@KommunalAgentur.NRW

Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW den Kommunen weitere Unterstützungsangebote

  • bei der Erstellung eines digitalen Leitbilds
  • bei der Priori­sierung der OZG-Prozesse anhand von Kennzahlen und lokalen Anfor­de­rungen  – zu den Themen Prozess­op­ti­mierung, Perso­nal­ma­nagement, Dokumen­ten­ma­nagement, Schnitt­stel­len­ma­nagement und Change­ma­nagement als digitale Prozesse

Die Digita­li­sierung kann sich dabei sowohl auf die Verwaltung als auch auf die opera­tiven Einheiten (Bauhof, Abwas­serwerk) beziehen.