Arbeits- und Gesund­heits­schutz in Corona-Zeiten

Gesund durch die Pandemie

Die Corona-Lage stellt uns auch weiterhin vor außer­ge­wöhn­liche Aufgaben im beruf­lichen und privaten Bereich. Die Verlän­gerung der großzü­gigen Home-Office-Regelungen bis zum 30. April 2021 geht mit den letzten Änderungen einher. Gleich­zeitig beraten Bund und Länder über weiter­ge­hende Maßnahmen zur Lockerung bzw. Öffnung des Lockdowns – je nach aktueller Entwicklung der Fallzahlen.

Vor diesem Hinter­grund ist es umso wichtiger, dass Sie vorbe­reitet sind, wenn Sie Einrich­tungen und Ämter wieder öffnen oder Anlagen und Betriebe der Öffent­lichkeit zugänglich machen.

Die Öffnungs­kon­zepte für Büros sowie Sport­an­lagen, Museen, Parks oder Versor­gungs- und Verkehrs­be­triebe müssen den aktuellen Vorgaben des Arbeits- und Gesund­heits­schutzes entspre­chend auf Inzidenz­werte reagieren und flexibel angepasst werden. Dies dient nicht nur dem Publi­kums­verkehr, sondern auch dem Gesund­heits­schutz Ihrer Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter. Dabei sind Gefähr­dungs­be­ur­tei­lungen und die Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zepte von elemen­tarer Bedeutung.

Gefähr­dungs­be­ur­teilung

SARS-CoV-2 stellt eine besondere Gefährdung der Arbeits­be­din­gungen dar. Gesunder Menschen­ver­stand und gesetz­liche Vorgaben verpflichten Sie, Gefähr­dungen Ihrer Beschäf­tigten regel­mäßig zu erkennen, zu überprüfen und nachhaltig Verbes­se­rungen zu erwirken.

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Die Coronaschutz­ver­ordnung (CoronaSchVO) regelt die Anfor­de­rungen an den Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz. Ihre indivi­du­ellen Konzepte müssen jederzeit anpassbar an neue gesetz­liche Vorgaben der Coronaschutz­ver­ordnung sein.

Nehmen Sie die Entwick­lungs­schritte der Pandemie zum Anlass, Ihre Gefähr­dungs­be­ur­tei­lungen und Hygiene- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zepte zu prüfen. Sind sie noch aktuell und erfüllen sie die recht­lichen Vorgaben?
Ihr Arbeits­schutz-Team bei der Kommunal Agentur NRW berät Sie zu allen Fragen des Arbeits- und Gesund­heits­schutzes – flexibel, effizient und praxis­ori­en­tiert – mit gewohnter fachlicher Expertise und indivi­du­ellen Lösungen.

Ihre Ansprech­part­nerin
zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz:

Anne Kathrin Esser – Stellv. Sachbe­reichs­leitung Personal und Organisation
Tel.: +49 211 430 77 125