Neue Planungshilfe für Kommunen zum Ausbau der Windenergie
in Form einer FAQ-Sammlung
In NRW sind bis Ende 2027 mindestens 1,1 % der Landesfläche und bis Ende 2032 1,8 % für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Um diese Flächenziele zu erreichen, hat die Landesregierung beschlossen, über eine Änderung des Landesentwicklungsplans bis zum 31. Mai 2024 die bundesgesetzlich festgelegten Flächenziele auf die einzelnen Planungsregionen aufzuteilen. Die Regionalplanungsträger müssen dann in ihren jeweiligen Regionalplänen konkrete Flächen festlegen, mit denen die ihnen zugeordneten Teilflächenziele erreicht werden.
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich zahlreiche Fragen auf der kommunalen Planungsebene. In der von den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate und der Kommunal Agentur NRW am 30.01.2023 veranstalteten Tagung zum Windenergieausbau wurde die Planungshilfe bereits angekündigt. Die FAQ-Sammlung soll fortlaufend veröffentlicht werden.