Arbeitsschutzmaßnahmen und öffentliche Förderung
Förderung von Abbiegeassistenzsystemen auch für Feuerwehr und Bauhof - Newsletter vom 13.01.2021
Möchten auch Sie die in Ihrer Kommune erkannten Gefahren minimieren und dies möglichst unter Ausschöpfung öffentlicher Förderungen?
Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Zum o.g. Förderprogramm wurde gerade erneut aufgerufen. Dabei geht es insbesondere um den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Speziell für Ihre Feuerwehr- oder Großfahrzeuge auf dem Baubetriebshof kann das von besonderem Interesse sein.
Richten Sie gerne Ihre Fragen zur Förderung eines Abbiegeassistenten an Ihren Ansprechpartner:
Christoph Müller, Tel.: 0211 430 77 166, mueller@KommunalAgentur.NRW
Weitere Einzelheiten zur Förderung und zum Start einer ab 21. Januar 2021 möglichen Beantragung finden Sie hier.
Fachnetzwerk Fördermittelakquise FNF
Die Förderung beim Abbiegeassistenzsystem ist nur eines von vielen Beispielen, wie Sie die Maßnahmen zum Arbeitsschutz und öffentliche Förderung miteinander verbinden können.
Um aus dem immens großen Angebot an Förderhilfen – unter Nutzung der vorhandenen Beratungsangebote in NRW – das passende Förderprogramm zum jeweiligen kommunalen Vorhaben zu finden, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner des Fachrnetzwerks Fördermittelakquise FNF gerne zur Verfügung. Mittlerweile sind dort 112 Städte, Gemeinden, Kreise und Kommunalunternehmen Mitglied.
Durch das Netzwerk werden zusätzliche Finanzquellen erschlossen, die die kommunalen Finanzspielräume erhalten und die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW stärken. In regelmäßigen Veröffentlichungen werden Sie als Mitglied über aktuelle Themen der Förderlandschaft informiert.
Unsere Fachberater beraten die Mitglieder zu Kommunalinvestitionen und vermitteln an die Ansprechpartner der Prüf- und Bewilligungsbehörden. Ihr Ansprechpartner für das FNF:
Christian Scheffs, Tel.: 0211 430 77 184, scheffs@KommunalAgentur.NRW
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes
Um Handlungsbedarfe, Gefährdungen und Potentiale im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu erkennen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes das Mittel der Wahl. Hierzu stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bereich Arbeitssicherheit mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten von der Aufstellung der
Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Fortschreibung und Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen.
Richten Sie Ihre Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz gerne an:
arbeitsschutz@KommunalAgentur.NRW
Fragestellungen zu Ihrer leistungsfähigen Feuerwehr richten Sie bitte an:
brandschutz@kommunalagentur.NRW