Arbeits­schutz­maß­nahmen und öffent­liche Förderung

Förderung von Abbie­ge­as­sis­tenz­sys­temen auch für Feuerwehr und Bauhof - Newsletter vom 13.01.2021

Möchten auch Sie die in Ihrer Kommune erkannten Gefahren minimieren und dies möglichst unter Ausschöpfung öffent­licher Förderungen?

Förder­pro­gramm für die Ausrüstung von Kraft­fahr­zeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Zum o.g. Förder­pro­gramm wurde gerade erneut aufge­rufen. Dabei geht es insbe­sondere um den Schutz der schwä­cheren Verkehrs­teil­nehmer. Speziell für Ihre Feuerwehr- oder Großfahr­zeuge auf dem Baube­triebshof kann das von beson­derem Interesse sein.
Richten Sie gerne Ihre Fragen zur Förderung eines Abbie­ge­as­sis­tenten an Ihren Ansprech­partner:
Christoph Müller, Tel.: 0211 430 77 166, mueller@KommunalAgentur.NRW
Weitere Einzel­heiten zur Förderung und zum Start einer ab 21. Januar 2021 möglichen Beantragung finden Sie hier.

Fachnetzwerk Förder­mit­tel­ak­quise FNF

Die Förderung beim Abbie­ge­as­sis­tenz­system ist nur eines von vielen Beispielen, wie Sie die Maßnahmen zum Arbeits­schutz und öffent­liche Förderung mitein­ander verbinden können.
Um aus dem immens großen Angebot an Förder­hilfen – unter Nutzung der vorhan­denen Beratungs­an­gebote in NRW – das passende Förder­pro­gramm zum jewei­ligen kommu­nalen Vorhaben zu finden, stehen Ihnen unsere Ansprech­partner des Fachr­netz­werks Förder­mit­tel­ak­quise FNF gerne zur Verfügung. Mittler­weile sind dort 112 Städte, Gemeinden, Kreise und Kommu­nal­un­ter­nehmen Mitglied.
Durch das Netzwerk werden zusätz­liche Finanz­quellen erschlossen, die die kommu­nalen Finanz­spiel­räume erhalten und die Zukunfts­fä­higkeit der Städte und Gemeinden in NRW stärken. In regel­mä­ßigen Veröf­fent­li­chungen werden Sie als Mitglied über aktuelle Themen der Förder­land­schaft infor­miert.
Unsere Fachbe­rater beraten die Mitglieder zu Kommu­na­l­in­ves­ti­tionen und vermitteln an die Ansprech­partner der Prüf- und Bewil­li­gungs­be­hörden. Ihr Ansprech­partner für das FNF:

Christian Scheffs, Tel.: 0211 430 77 184, scheffs@KommunalAgentur.NRW

 
Gefähr­dungs­be­ur­teilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes

Um Handlungs­be­darfe, Gefähr­dungen und Poten­tiale im Bereich des Arbeits­schutzes und der Arbeits­si­cherheit zu erkennen ist die Gefähr­dungs­be­ur­teilung nach § 5 des Arbeits­schutz­ge­setzes das Mittel der Wahl. Hierzu stehen Ihnen unsere Ansprech­part­ne­rinnen und Ansprech­partner im Bereich Arbeits­si­cherheit mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten von der Aufstellung der
Gefähr­dungs­be­ur­teilung bis hin zur Fortschreibung und Wirksam­keits­kon­trolle der einge­lei­teten Maßnahmen.

Richten Sie Ihre Fragen rund um das Thema Arbeits­schutz gerne an:
arbeitsschutz@KommunalAgentur.NRW

Frage­stel­lungen zu Ihrer leistungs­fä­higen Feuerwehr richten Sie bitte an:
brandschutz@kommunalagentur.NRW