Brandschutzbedarfsplanung
Brandschutz und leistungsfähige Feuerwehr
Ende dieses Jahres ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) bereits fünf Jahre in Kraft und noch immer sprechen alle vom „neuen“ Brandschutz-Gesetz. Das Gesetz hat reichlich Bewegung
in die Brandschutzbedarfsplanung gebracht.
So sind Sie als Kommune verpflichtet, alle fünf Jahre Ihren Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Ist er zuletzt vor 2016 aufgestellt worden, endet spätestens jetzt die Umsetzungsfrist. Ist er im Jahr 2016 durch den Rat verabschiedet worden, steht im
nächsten Jahr die Revision an.
Darüber hinaus wurden seit Inkrafttreten des BHKG NRW verschiedene Papiere zur Brandschutzbedarfsplanung veröffentlicht. Sie fordern eine Gefährdungsanalyse für Quadranten und bieten die Chance, definierte Schutzziele auf die örtlichen
Gefährdungen und Gegebenheiten anzupassen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Brandschutzbedarfsplanung, zum gesamten Prozess sowie zu individuell angepassten Leistungsschritten. Ihre Fragen zum Brandschutz und einer leistungsfähigen Feuerwehr beantwortet
unser Team mit gewohnter fachlicher Expertise unter:
brandschutz@KommunalAgentur.NRW