Brand­schutz­be­darfs­planung

Brand­schutz und leistungs­fähige Feuerwehr

Ende dieses Jahres ist das Gesetz über den Brand­schutz, die Hilfe­leistung und den Katastro­phen­schutz (BHKG NRW) bereits fünf Jahre in Kraft und noch immer sprechen alle vom „neuen“ Brand­schutz-Gesetz. Das Gesetz hat reichlich Bewegung
in die Brand­schutz­be­darfs­planung gebracht.
So sind Sie als Kommune verpflichtet, alle fünf Jahre Ihren Brand­schutz­be­darfsplan fortzu­schreiben. Ist er zuletzt vor 2016 aufge­stellt worden, endet spätestens jetzt die Umset­zungs­frist. Ist er im Jahr 2016 durch den Rat verab­schiedet worden, steht im
nächsten Jahr die Revision an.

Darüber hinaus wurden seit Inkraft­treten des BHKG NRW verschiedene Papiere zur Brand­schutz­be­darfs­planung veröf­fent­licht. Sie fordern eine Gefähr­dungs­analyse für Quadranten und bieten die Chance, definierte Schutz­ziele auf die örtlichen
Gefähr­dungen und Gegeben­heiten anzupassen.

Wir unter­stützen Sie gerne bei Ihrer Brand­schutz­be­darfs­planung, zum gesamten Prozess sowie zu indivi­duell angepassten Leistungs­schritten. Ihre Fragen zum Brand­schutz und einer leistungs­fä­higen Feuerwehr beant­wortet
unser Team mit gewohnter fachlicher Expertise unter:

brandschutz@KommunalAgentur.NRW