Erhöhte Förderquoten über die neue Kommunalrichtlinie
Bis zu 100% Förderung möglich - Newsletter vom 28.07.2020
Zum 1. August 2020 tritt eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Die neue Förderrichtlinie ist auf den Internetseiten des Projektträger Jülich veröffentlicht. In Summe wurde die Richtlinie des BMU um 100 Mio. € für 2020/2021 aufgestockt.
>> Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung
>> Die veröffentlichte neue Förderrichtlinie
Besonders attraktiv: Finanzschwache Kommunen können erstmalig eine Personalstelle für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts mit bis zu 100% gefördert bekommen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Für Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden, kann die Förderquote um 10 Prozentpunkte für alle Förderschwerpunkte und Antragsteller erhöht werden (s. Nr. 5 der Kommunalrichtlinie)
- Für Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden, wird die erforderliche Eigenmittelhöhe von 15 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Finanzschwache Kommunen können während dieses Zeitraums Ihren Eigenmittelanteil komplett durch Drittmittel ersetzen (s. Nr. 6.4 der Kommunalrichtlinie)
- Zusätzliche Deckungsmittel (Drittmittel), die nach Bewilligung und zwar im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 in das Vorhaben eingebracht werden, führen nicht mehr automatisch zu einer Ermäßigung der Zuwendung (s. Nr. 6.4 der Kommunalrichtlinie) – Anpassung der Definition finanzschwacher Kommunen (s. Nr. 5 der Kommunalrichtlinie). Neu ist, dass nun auch diejenigen Kommunen profitieren können, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Als erste Orientierung zum Haushaltsstatus kann die vom MHKBG NRW veröffentlichte Liste eingesehen werden. Stand ist hier derzeit allerdings der 31.12.2019.
Anpassung der Förderbausteine
- Unter anderem wurden folgende Förderbausteine angepasst:
Erhöhte Förderung von Radabstellanlagen im Umkreis von 100 Metern von Bahnhöfen und Haltepunkten einer Bahnanlage (+20 Prozentpunkte, bis zu 80%) - Kommunalrichtlinie: Alle Förderschwerpunkte werden um 10 Prozentpunkte erhöht. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 % Förderung erhalten.
- Radabstellanlagen mit integrierten PV-Anlagen können gefördert werden, sofern es sich hierbei um energieautarke Insellösungen handelt. D.h. der in der PV-Anlage erzeugte Strom dient ausschließlich dem Eigenverbrauch und wird nicht ins öffentliche Netz eingespeist.
Anhebung für „Klimaschutzmodellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“
- Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“: Zukünftig sind bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben förderfähig. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 %. Im Herbst 2020 startet das nächste Antragsfenster
- Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Anhebung der Förderquote auf bis zu 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen sind bis zu 100 % möglich. Projektskizzen für die zweistufigen Verfahren können Antragsteller im Herbst (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (1. März bis 30. April) einreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung der Skizzen.
Die neuen Förderquoten
Beispielrechnungen:
- Kommunen ohne Klimakonzept, die aktuell in der Haushaltssicherung sind, erhalten die besondere Möglichkeit ein Klimaschutzkonzept mit einer Personalförderung für zwei Jahre, mit bis zu 100% gefördert zu bekommen (90% Förderung als finanzschwache Kommune und 10% aus der Aufstockung aus dem Konjunkturpaket)
- Eine Potentialstudie „Digitalisierung“ wird regulär zu 50% gefördert. Zusätzlich gibt es mit der Novelle 10% Förderung als Konjunkturhilfe, bis zu 60% Förderung. Wird die Potentialstudie in einem der Braunkohlerevier beantragt, dann wird die Quote um weitere 15% aufgestockt, auf bis 75%. Ist die Kommune zusätzlich als finanzschwach eingeordnet, steigt die Förderquote auf bis zu 95%. Es verbleibt dann nur ein Eigenanteil von lediglich 5%, der durch Drittmittel gedeckt werden kann.
- Eine Innenbeleuchtung für ein Schulgebäude bekommt für eine energiesparende Sanierung der Beleuchtung 25% Förderung, einen Schulbonus von 5% und einen Konjunkturzuschlag von 10% auf bis zu 40% (Finanzschwache Kommunen bekommen zusätzlich 5% auf bis zu 45% Förderung).
Als PlattformKlima.NRW unterstützen wir Sie als Kommune kostenfrei bei Verständnisfragen, der Entwicklung von Projektskizzen, der zeitlichen Planung und der Antragsstellung. Auch die Anschlussförderung für die Klimaschutzbeauftragten profitieren von der erhöhten Förderquote.
Auch noch wichtig: Falls Sie in den letzten Wochen schon einen Antrag gestellt haben, dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Dagmar Carina Schaaf (0211 430 77 -19), damit wir mit Ihnen überlegen können, wie Sie doch noch in die Möglichkeit der erhöhten Förderquote kommen können!