Erhöhte Förder­quoten über die neue Kommunalrichtlinie

Bis zu 100% Förderung möglich - Newsletter vom 28.07.2020

Zum 1. August 2020 tritt eine neue Fassung der Kommu­nal­richt­linie in Kraft. Anlass der Neufassung sind die Maßnahmen des Konjunk­tur­pakets der Bundes­re­gierung. Die neue Förder­richt­linie ist auf den Inter­net­seiten des Projekt­träger Jülich veröf­fent­licht. In Summe wurde die Richt­linie des BMU um 100 Mio. € für 2020/2021 aufgestockt.

>> Maßnahmen des Konjunk­tur­pakets der Bundesregierung

>> Die veröf­fent­lichte neue Förderrichtlinie

Besonders attraktiv: Finanz­schwache Kommunen können erstmalig eine Perso­nal­stelle für die Erstellung eines Klima­schutz­kon­zepts mit bis zu 100% gefördert bekommen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
  • Für Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden, kann die Förder­quote um 10 Prozent­punkte für alle Förder­schwer­punkte und Antrag­steller erhöht werden (s. Nr. 5 der Kommunalrichtlinie)
  • Für Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden, wird die erfor­der­liche Eigen­mit­telhöhe von 15 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Finanz­schwache Kommunen können während dieses Zeitraums Ihren Eigen­mit­tel­anteil komplett durch Dritt­mittel ersetzen (s. Nr. 6.4 der Kommunalrichtlinie)
  • Zusätz­liche Deckungs­mittel (Dritt­mittel), die nach Bewil­ligung und zwar im Zeitraum zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 in das Vorhaben einge­bracht werden, führen nicht mehr automa­tisch zu einer Ermäßigung der Zuwendung (s. Nr. 6.4 der Kommu­nal­richt­linie) – Anpassung der Definition finanz­schwacher Kommunen (s. Nr. 5 der Kommu­nal­richt­linie). Neu ist, dass nun auch dieje­nigen Kommunen profi­tieren können, die erst kürzlich in eine finan­zielle Notlage geraten sind. Als finanz­schwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landes­recht­lichen Hilfs- oder Haushalts­si­che­rungs­pro­gramm teilnehmen, oder denen die Finanz­schwäche durch die Kommu­nal­auf­sicht bescheinigt wird. Als erste Orien­tierung zum Haushalts­status kann die vom MHKBG NRW veröf­fent­lichte Liste einge­sehen werden. Stand ist hier derzeit aller­dings der 31.12.2019. 
Anpassung der Förderbausteine
  • Unter anderem wurden folgende Förder­bau­steine angepasst:
    Erhöhte Förderung von Radab­stell­an­lagen im Umkreis von 100 Metern von Bahnhöfen und Halte­punkten einer Bahnanlage (+20 Prozent­punkte, bis zu 80%)
  • Kommu­nal­richt­linie: Alle Förder­schwer­punkte werden um 10 Prozent­punkte erhöht. Finanz­schwache Kommunen können bis zu 100 % Förderung erhalten.
  • Radab­stell­an­lagen mit integrierten PV-Anlagen können gefördert werden, sofern es sich hierbei um energie­autarke Insel­lö­sungen handelt. D.h. der in der PV-Anlage erzeugte Strom dient ausschließlich dem Eigen­ver­brauch und wird nicht ins öffent­liche Netz eingespeist.
Anhebung für „Klima­schutz­mo­dell­pro­jekte“ und „Klima­schutz durch Radverkehr“
  • Förder­aufruf „Klima­schutz durch Radverkehr“: Zukünftig sind bis zu 80 Prozent der Gesamt­aus­gaben förder­fähig. Finanz­schwache Kommunen profi­tieren von Zuschüssen bis zu 100 %. Im Herbst 2020 startet das nächste Antragsfenster
  • Förder­aufruf „Kommunale Klima­schutz-Modell­pro­jekte“: Anhebung der Förder­quote auf bis zu 80 Prozent, für finanz­schwache Kommunen sind bis zu 100 % möglich. Projekt­skizzen für die zweistu­figen Verfahren können Antrag­steller im Herbst (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (1. März bis 30. April) einreichen. Gerne unter­stützen wir Sie bei der Entwicklung der Skizzen.
Die neuen Förderquoten

Beispiel­rech­nungen:

  • Kommunen ohne Klima­konzept, die aktuell in der Haushalts­si­cherung sind, erhalten die besondere Möglichkeit ein Klima­schutz­konzept mit einer Perso­nal­för­derung für zwei Jahre, mit bis zu 100% gefördert zu bekommen (90% Förderung als finanz­schwache Kommune und 10% aus der Aufsto­ckung aus dem Konjunkturpaket)
  • Eine Poten­ti­al­studie „Digita­li­sierung“ wird regulär zu 50% gefördert. Zusätzlich gibt es mit der Novelle 10% Förderung als Konjunk­tur­hilfe, bis zu 60% Förderung. Wird die Poten­ti­al­studie in einem der Braun­koh­le­revier beantragt, dann wird die Quote um weitere 15% aufge­stockt, auf bis 75%. Ist die Kommune zusätzlich als finanz­schwach einge­ordnet, steigt die Förder­quote auf bis zu 95%. Es verbleibt dann nur ein Eigen­anteil von lediglich 5%, der durch Dritt­mittel gedeckt werden kann.
  • Eine Innen­be­leuchtung für ein Schul­ge­bäude bekommt für eine energie­spa­rende Sanierung der Beleuchtung 25% Förderung, einen Schul­bonus von 5% und einen Konjunk­tur­zu­schlag von 10% auf bis zu 40% (Finanz­schwache Kommunen bekommen zusätzlich 5% auf bis zu 45% Förderung).

Als PlattformKlima.NRW unter­stützen wir Sie als Kommune kostenfrei bei Verständ­nis­fragen, der Entwicklung von Projekt­skizzen, der zeitlichen Planung und der Antrags­stellung. Auch die Anschluss­för­derung für die Klima­schutz­be­auf­tragten profi­tieren von der erhöhten Förderquote. 

Auch noch wichtig: Falls Sie in den letzten Wochen schon einen Antrag gestellt haben, dann melden Sie sich bitte schnellst­möglich bei Dagmar Carina Schaaf (0211 430 77 -19), damit wir mit Ihnen überlegen können, wie Sie doch noch in die Möglichkeit der erhöhten Förder­quote kommen können!