Gewässer
Naturnaher Zustand, Schutz vor Überschwemmung
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll die Qualität der Oberflächengewässer deutlich verbessert werden. Dafür müssen die Gewässer zum Ablauf des dritten Bewirtschaftungszeitraums im Jahr 2027 in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sein bzw. ein gutes Potenzial aufweisen. Derzeit sind erst rund 10% der nordrheinisch-westfälischen Gewässer so weit. Wir beraten Ihre Kommune zu Maßnahmen an Gewässern mit Blick auf die Umsetzung der EG-WRRL und binden dabei z. B. den Hochwasser- und Überflutungsschutz ein.
Wir unterstützen Sie im Bereich der Maßnahmen an Punktquellen aus kommunalen Einleitungen. Dabei werden technische Notwendigkeiten und deren Verhältnismäßigkeiten geklärt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von uns rechtlich begleitet. Wir klären Fragen zur Finanzierung einschließlich Förderung und führen Gespräche mit beteiligten Aufsichtsbehörden und Betroffenen. Dabei behalten wir stets eine Kombination möglicher Schutzziele (z. B. Rückhalt und Hochwasserschutz) im Auge.
Beratung zu unseren Gewässern
Synergien zu anderen kommunalen Aufgaben, wie Starkregen- und Hochwasserschutz, Stadt- und Freiraumentwicklung als auch Tourismus, machen Projekte zur Gewässerentwicklung für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft vielfach attraktiv.
Weil erst eine ganzheitliche Planung und Einbeziehung unterschiedlicher Interessenspartner zielführend ist, unsere Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen, unterstützen wir durch das Projekt Zukunftsgewässer.NRW, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW).
Dr. Jan Echterhoff –
Stellv. Sachbereichsleitung Technik und Umwelt
- Erstellung von Starkregengefahrenkarten
- Hochwasser und Überflutungsschutz
- Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement
Ausführliche Fach- und Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW, zum Programm „Lebendige Gewässer“, zu einzelnen Flussgebieten sowie aktuelle Publikationen
20 Jahre Wasserrahmenrichtlinie: Empfehlungen des Umweltbundesamtes
Gewässerschutzbeauftragte
Kommunen müssen einen Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 65 WHG bestellen, wenn sie mehr als 750 m3 Abwasser an einem Tag einleiten dürfen.
Wir unterstützen Sie, die Stelle des gesetzlich geforderten Gewässerschutzbeauftragten…
- mit einer verantwortungsvollen Person zu besetzen,
- die erforderliche Dokumentation (schriftlicher Bericht) zu erstellen,
- die notwendige Fachkunde (technisch, organisatorisch, rechtlich) sicherzustellen
- und gleichzeitig eine ausreichende Unabhängigkeit (z. B. von Investitionen oder der eigenen Arbeit) im Abwasserbereich zu garantieren.
Die als Gewässerschutzbeauftragte eingesetzten Mitarbeiter der Kommunal Agentur NRW besitzen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nach § 66 WHG und § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz und erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht gemäß § 65 WHG. Sie haben jahrelange Berufserfahrung, nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil und können zusätzlich bei Bedarf auf jede/n Fachfrau/-mann der Kommunal Agentur NRW zurückgreifen.
Cornelia Löbhard-Mann – Sachbereichsleitung Personal und Organisation
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Datenschutz
- Digitalisierung
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Mitarbeiterbefragungen
- Personalentwicklung
- Potenzial- und Strukturanalysen
- Stellenbeschreibung / Stellenbewertung
- Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption
Gewässerunterhaltungsgebühr
Die Städte und Gemeinden können den ihnen aus der Unterhaltung der Gewässer entstehenden Aufwand sowie die von ihnen an Kreise oder Wasserverbände abzuführenden Beträge innerhalb des Gemeindegebiets als Gebühren auf die Anlieger im Gewässereinzugsgebiet umlegen. Die gesetzliche Grundlage hierzu im Landeswassergesetz NRW hat sich im Jahr 2016 insbesondere im Hinblick auf den Verteilungsmaßstab deutlich geändert.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Einführung oder Aktualisierung der Gewässerunterhaltungsgebühr. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Ermittlung der gebührenrelevanten Flächendaten. Zu unseren Leistungen gehört das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen aber auch die Beratung hinsichtlich erforderlicher bzw. vorhandener Luftbild- und Grundstücksdaten sowie deren optimaler Verarbeitung. Ebenso definieren wir in Abstimmung mit Ihnen Gewässereinzugsgebiete. Schließlich aktualisieren wir im erforderlichen Umfang die satzungsrechtlichen Grundlagen für die geometrische Datensammlung und die Gebührenerhebung.
Anja Marquardt –
Sachbereichsleitung Recht
- Abwasserrecht
- Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren
- Ko-LEX
- Runderlass- und Rechtsprechungssammlung
- Straßen- und Wegekonzepte
- Wasserrecht