Gewässer

Natur­naher Zustand, Schutz vor Überschwemmung

Nach der europäi­schen Wasser­rah­men­richt­linie soll die Qualität der Oberflä­chen­ge­wässer deutlich verbessert werden. Dafür müssen die Gewässer zum Ablauf des dritten Bewirt­schaf­tungs­zeit­raums im Jahr 2027 in einem guten ökolo­gi­schen und chemi­schen Zustand sein bzw. ein gutes Potenzial aufweisen. Derzeit sind erst rund 10% der nordrhei­nisch-westfä­li­schen Gewässer so weit. Wir beraten Ihre Kommune zu Maßnahmen an Gewässern mit Blick auf die Umsetzung der EG-WRRL und binden dabei z. B. den Hochwasser- und Überflu­tungs­schutz ein.

Wir unter­stützen Sie im Bereich der Maßnahmen an Punkt­quellen aus kommu­nalen Einlei­tungen. Dabei werden technische Notwen­dig­keiten und deren Verhält­nis­mä­ßig­keiten geklärt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von uns rechtlich begleitet. Wir klären Fragen zur Finan­zierung einschließlich Förderung und führen Gespräche mit betei­ligten Aufsichts­be­hörden und Betrof­fenen. Dabei behalten wir stets eine Kombi­nation möglicher Schutz­ziele (z. B. Rückhalt und Hochwas­ser­schutz) im Auge.

Beratung zu unseren Gewässern

Synergien zu anderen kommu­nalen Aufgaben, wie Stark­regen- und Hochwas­ser­schutz, Stadt- und Freiraum­ent­wicklung als auch Tourismus, machen Projekte zur Gewäs­ser­ent­wicklung für Umwelt, Wirtschaft und Gesell­schaft vielfach attraktiv.

Weil erst eine ganzheit­liche Planung und Einbe­ziehung unter­schied­licher Inter­es­sens­partner zielführend ist, unsere Gewässer wieder in einen natur­nahen Zustand zu versetzen, unter­stützen wir durch das Projekt Zukunftsgewässer.NRW, des Minis­te­riums für Umwelt, Natur­schutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW).

Dr. Jan Echterhoff –
Stellv. Sachbe­reichs­leitung Technik und Umwelt 
  •  Erstellung von Starkregengefahrenkarten
  •  Hochwasser und Überflutungsschutz
  •  Stark­regen- und Hochwasserrisikomanagement
Telefon: +49 211 430 77 109 
Mobil: +49 173 213 90 17 
Fax: +49 211 430 77 22 

Ausführ­liche Fach- und Hinter­grund­in­for­ma­tionen zur Umsetzung der Wasser­rah­men­richt­linie in NRW, zum Programm „Lebendige Gewässer“, zu einzelnen Fluss­ge­bieten sowie aktuelle Publikationen

20 Jahre Wasser­rah­men­richt­linie: Empfeh­lungen des Umweltbundesamtes

Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragte

Kommunen müssen einen Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragten gemäß § 65 WHG bestellen, wenn sie mehr als 750 m3 Abwasser an einem Tag einleiten dürfen.

Wir unter­stützen Sie, die Stelle des gesetzlich gefor­derten Gewässerschutzbeauftragten…

  • mit einer verant­wor­tungs­vollen Person zu besetzen,
  • die erfor­der­liche Dokumen­tation (schrift­licher Bericht) zu erstellen,
  • die notwendige Fachkunde (technisch, organi­sa­to­risch, rechtlich) sicherzustellen
  • und gleich­zeitig eine ausrei­chende Unabhän­gigkeit (z. B. von Inves­ti­tionen oder der eigenen Arbeit) im Abwas­ser­be­reich zu garantieren.

 

Die als Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragte einge­setzten Mitar­beiter der Kommunal Agentur NRW besitzen die erfor­der­liche Fachkunde und Zuver­läs­sigkeit nach § 66 WHG und § 55 Bundes-Immis­si­ons­schutz­gesetz und erstatten dem Gewäs­ser­be­nutzer jährlich einen schrift­lichen Bericht gemäß § 65 WHG. Sie haben jahre­lange Berufs­er­fahrung, nehmen regel­mäßig an Fortbil­dungen teil und können zusätzlich bei Bedarf auf jede/n Fachfrau/-mann der Kommunal Agentur NRW zurückgreifen.

Cornelia Löbhard-Mann – Sachbe­reichs­leitung Personal und Organisation 
  •  Betrieb­liches Gesundheitsmanagement
  •  Datenschutz
  •  Digitalisierung
  •  Inter­kom­munale Zusammenarbeit
  •  Mitarbeiterbefragungen
  •  Personalentwicklung
  •  Potenzial- und Strukturanalysen
  •  Stellen­be­schreibung / Stellenbewertung
  •  Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption
Telefon: +49 211 430 77 123 
Mobil: +49 172 623 30 46 
Fax: +49 211 430 77 22 

Gewäs­ser­un­ter­hal­tungs­gebühr

Die Städte und Gemeinden können den ihnen aus der Unter­haltung der Gewässer entste­henden Aufwand sowie die von ihnen an Kreise oder Wasser­ver­bände abzufüh­renden Beträge innerhalb des Gemein­de­ge­biets als Gebühren auf die Anlieger im Gewäs­ser­ein­zugs­gebiet umlegen. Die gesetz­liche Grundlage hierzu im Landes­was­ser­gesetz NRW hat sich im Jahr 2016 insbe­sondere im Hinblick auf den Vertei­lungs­maßstab deutlich geändert.

Wir unter­stützen Sie umfassend bei der Einführung oder Aktua­li­sierung der Gewäs­ser­un­ter­hal­tungs­gebühr. Wesent­licher Bestandteil ist dabei die Ermittlung der gebüh­ren­re­le­vanten Flächen­daten. Zu unseren Leistungen gehört das Erstellen von Ausschrei­bungs­un­ter­lagen aber auch die Beratung hinsichtlich erfor­der­licher bzw. vorhan­dener Luftbild- und Grund­stücks­daten sowie deren optimaler Verar­beitung. Ebenso definieren wir in Abstimmung mit Ihnen Gewäs­ser­ein­zugs­ge­biete. Schließlich aktua­li­sieren wir im erfor­der­lichen Umfang die satzungs­recht­lichen Grund­lagen für die geome­trische Daten­sammlung und die Gebührenerhebung.

Anja Marquardt –
Sachbe­reichs­leitung Recht 
  •  Abwasserrecht
  •  Kanal­an­schluss­bei­träge und Abwassergebühren
  •  Ko-LEX
  •  Runderlass- und Rechtsprechungssammlung
  •  Straßen- und Wegekonzepte
  •  Wasserrecht
Telefon: +49 211 430 77 108 
Mobil: +49 172 836 40 08 
Fax: +49 211 430 77 22