Verträge

Aushandeln und Gestalten

Wir beraten und begleiten Sie bei Vertrags­ver­hand­lungen. Dazu stimmen wir mit Ihnen die jeweilige Inter­es­senslage ab und gestalten recht­si­chere und praxis­taug­liche Vertragsklauseln.

Muster­ver­träge

Für die Beauf­tragung von Leistungen auf Basis der HOAI einschließlich der fachspe­zi­fi­schen Anhänge erarbeiten wir für Sie Muster­ver­träge (Formu­lar­ver­träge). Ein solcher HOAI-Formu­lar­vertrag stellt einen einheit­lichen Rahmen­vertrag für alle Archi­tekten- und Ingenieur­leis­tungen dar, der durch verschiedene Auswahl­mög­lich­keiten auf die zu verge­benen Leistungen angepasst werden kann. Über ein Hilfstool können geeignete Honorar­zonen abgeschätzt werden.

Anja Marquardt –
Sachbe­reichs­leitung Recht 
  •  Abwasserrecht
  •  Kanal­an­schluss­bei­träge und Abwassergebühren
  •  Ko-LEX
  •  Runderlass- und Rechtsprechungssammlung
  •  Straßen- und Wegekonzepte
  •  Wasserrecht
Telefon: +49 211 430 77 108 
Mobil: +49 172 836 40 08 
Fax: +49 211 430 77 22 

Städte­bau­liche Verträge

Das Planungs­werkzeug für die städte­bau­liche Entwicklung ist die Bauleit­planung gem. §§ 5 – 10 BauGB, also insbe­sondere Flächen­nut­zungsplan, Bebau­ungsplan und Ortsla­gen­satzung. Dabei kommt es immer wieder vor, das bereits bestehende Pläne zu Gunsten indivi­du­eller bzw. konkreter Vorhaben geändert werden, soweit dies mit den Zielen der Bauleit­planung und den geltenden Rechts­vor­schriften vereinbar ist. Dieses Vorgehen wirft jedoch Fragen nach der Gestaltung der ggf. erfor­der­lichen entspre­chenden städte­bau­lichen Verein­ba­rungen auf.

Wir stellen in Absprache mit Ihnen mögliche Fallge­stal­tungen zusammen und entwerfen dazu Muster­vor­lagen für vertrag­liche Regelungen. So kann ein Verein­ba­rungspool entstehen, der bei der Bearbeitung entspre­chender Fallge­stal­tungen einge­setzt bzw. zur Orien­tierung heran­ge­zogen werden kann.

Neben einer praxis­ge­rechten Arbeits­hilfe entsteht so auch ein Werkzeug zur griff­be­reiten Dokumen­tation von Erfah­rungs­werten, die dann nicht mehr so stark an die jeweils handelnden Mitar­beiter gebunden sind.

Anja Marquardt –
Sachbe­reichs­leitung Recht 
  •  Abwasserrecht
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