Wegfall der Coronaschutzverordnungen
Auswirkungen auf den Arbeitsschutz
Anfang Februar 2023 entfallen viele der bisher geltenden Coronaschutzvorgaben auf Bundes- und Landesebene. Hintergrund sind die neue Coronaschutzverordnung in NRW ab dem 01. Februar 2023 sowie die Aufhebung der SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023. An die Stelle der SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums.