Wegfall der Coronaschutzverordnungen

Auswir­kungen auf den Arbeitsschutz

Anfang Februar 2023 entfallen viele der bisher geltenden Coronaschutz­vor­gaben auf Bundes- und Landes­ebene. Hinter­grund sind die neue Coronaschutz­ver­ordnung in NRW ab dem 01. Februar 2023 sowie die Aufhebung der SARS-CoV-Arbeits­schutz­ver­ordnung zum 02. Februar 2023. An die Stelle der SARS-CoV-Arbeits­schutz­ver­ordnung treten Empfeh­lungen des Bundesarbeitsministeriums.

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