Pflichaufgabe Klimaanpassungskonzepte ab 01.01.2027
Unterstützungsangebote für Städte und Gemeinden
Mit der Novellierung des Klimaanpassungsgesetzes NRW (KlAnG NRW), das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten wird, und der damit verbundenen Klimaanpassungskonzept Verordnung (KlAnKVO) verpflichtet das Land Nordrhein-Westfalen alle Städte und Gemeinden zukünftig eine Klimaanpassungsstrategie aufzustellen.
Wir unterstützen Sie mit einem detaillierten Leistungsangebot:
- Analyse klimabedingter Gefahren und der resultierenden Risiken sowie die
Ableitung kommunaler Handlungsbedarfe - Erstellung eines vollständigen Klimaanpassungskonzeptes
- Überarbeitung und Anpassung bestehender Konzepte an die gesetzlichen
Vorgaben - Für Kommunen, die die Anpassungskonzepte in Eigenarbeit erstellen werden,
bieten wir eine fachliche und methodische Begleitung an - Entwicklung umsetzungsorientierter Maßnahmenprogramme sowie Monitoring
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Konzepte zu entwickeln, die nicht in der Schub lade verschwinden, sondern als wirksames Steuerungsinstrument dienen und einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung vor Ort leisten.
Informieren Sie sich in unseren kostenfreien gemeinsamen Informationsveranstaltungen am
Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner bei uns sind: