BIM-Projekte

Richtig planen und umsetzen

Building-Infor­mation-Modeling (BIM)-Projekte helfen öffent­lichen Auftrag­gebern dabei, ihre Entschei­dungen im Planungs­prozess auf eine exzel­lente Daten­grundlage zu stellen. Das BIM-Projekt muss jedoch wohlüberlegt struk­tu­riert und geplant werden. Und zwar vor Beauf­tragung von Archi­tektur- oder Ingenieur­leis­tungen. Dazu gehören auch die Beschaffung der erfor­der­lichen Hard- und Software, die Planungs- und Bauleistungen.

Die Digita­li­sierung

beein­flusst selbst­ver­ständlich auch die Wertschöp­fungs­ketten im Bauwesen. Planung, Bau und Betrieb baulicher Anlagen ändern sich. Das Building Infor­mation Modeling (BIM) ist eine Methode, bei der digitale Gebäu­de­mo­delle mit zahlreichen weiteren Dimen­sionen verknüpft werden: Termine, Kosten und betrieb­liche Aspekte. Bau und Betrieb werden mit BIM bereits im frühen Planungs­stadium virtuell erlebbar. Fehler werden im Vorfeld vermieden, Zeiträume verkürzt und Kosten gespart. Die Qualität steigert sich deutlich.

Welche Chancen verspricht die BIM-Methode?

BIM unter­stützt den Planer/die Planerin während des gesamten Lebens­zyklus eines Bauwerks: von der Projekt­ent­wicklung, über die Planung und der Reali­sierung, bis hin zum Betrieb und Rückbau. Alle relevanten Infor­ma­tionen werden möglichst in Echtzeit erhalten. So können unmit­telbar die Auswir­kungen der Planungen auf Kosten, Bauzeit und weitere Parameter verfolgt werden. Vom Vergabe- bis zum Reali­sie­rungs­prozess kann termin­ge­rechter und effizi­enter gearbeitet werden. Instand­hal­tungs­maß­nahmen lassen sich besser koordinieren.

Was ändert sich im Vergabeprozess?

Bei der Auftrags­vergabe muss feststehen, was mit BIM erreicht werden soll, welche Anwen­dungs­fälle sich hieraus ableiten lassen und wie die Rollen zwischen allen Betei­ligten verteilt werden sollen. Hier empfiehlt sich gerade bei wenig Erfahrung eine frühzeitige Beratung zur Struk­tu­rierung und Planung des BIM-Projekts.

Muss eine eigene BIM-Software beschafft werden?

Öffent­liche Auftrag­geber sind nicht dazu verpflichtet, sich eine entspre­chende Software zuzulegen, wenn sie mit BIM planen möchten. Das kann auch der Planer/die Planerin tun. Um die Möglich­keiten von BIM auch als Bauherr[1] voll ausschöpfen zu können, empfiehlt sich die Anschaffung jedoch. Nur so können beispiels­weise auch die Vorteile von BIM während des Anlagen­be­triebs genutzt werden. Die Software-Beschaffung muss in aller Regel den Vorschriften der Unter­schwel­len­ver­ga­be­ordnung (UVgO) genügen. Nur bei Beschaf­fungs­vo­lumina über 214.000 € (netto) ist hingegen die Verga­be­ver­ordnung (VgV) anzuwenden.

Welche Anfor­de­rungen werden an Auftraggeber*innen und Mitarbeiter*innen gestellt?

Neben einem grund­sätz­lichen Interesse für die BIM-Methode, sollte es klare Vorstel­lungen über die Struk­tu­rierung und Planung des BIM-Projekts geben. Zentrale Aufgabe ist die Verbindung der Auftrag­geber-Infor­ma­ti­ons­an­for­de­rungen (AIA) mit der Definition von Zielen und Anwen­dungs­fällen von BIM und der gewünschten Dimen­sionen (3D-Gebäu­de­modell, Zeit, Kosten, Mengen, etc.). Außerdem muss klar sein, welche Software und Hardware benötigt wird und was für eine zentrale Plattform (CDE) zum Daten­aus­tausch von wem bereit­ge­stellt wird. Komplexe Anfor­de­rungen, die am besten mit einem eigenen BIM-Management erfüllt werden können.

Was ändert sich bei der Beschaffung von Planungsleistungen?

Zum einen muss der Bewerber/die Bewer­berin natürlich so ausge­stattet sein, dass mit BIM überhaupt gearbeitet werden kann. Zum anderen sollten auch BIM-Erfah­rungen vorge­wiesen werden können.

Aber auch der monetäre Aspekt der Planung mit BIM ist wichtig: Es besteht weiterhin mit der HOAI eine feste Struktur, wie Planungs­leis­tungen fachlich und zeitlich gegliedert werden. Eine Beson­derheit der BIM-Planungs­me­thode besteht darin, dass bestimmte plane­rische Leistungen zeitlich vorge­zogen werden, während sie nach herkömm­licher Planungs­weise zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen wären. Mit den in der HOAI zu Grunde gelegten Leistungs­bildern kann das nicht ohne weiteres abgebildet werden, da sie auf jeweils abschlie­ßende und in bestimmter Sequenz aufein­ander folgende Leistungs­phasen abstellen. Sollen z.B. bereits im Rahmen der Entwurfs­planung die Kosten mithilfe von BIM geschätzt werden, müssen die entspre­chenden Daten und Einzel­kosten auch tatsächlich in das System zu einer frühen Phase des Projekts einge­pflegt werden und nicht erst wie bisher im Rahmen der Leistungs­phase 6. Hierdurch findet eine Verla­gerung des Aufwands für Auftrag­nehmer in die Leistungs­phasen 1 bis 4 statt, dem eine gewisse Aufwands­re­du­zierung in den Leistungs­phasen 5 bis 9 gegen­über­steht. Dafür sollten für die Preis­be­wertung Positionen im Leistungs­ver­zeichnis geschaffen werden, mit denen Bieter Mehr- oder Minder­bedarf durch BIM bepreisen können. Es empfiehlt sich daher eine zentrale Ansprech­stelle, von der verbind­liche Standards sowie Format­vor­gaben für die BIM-Methode vorge­geben, überwacht und korri­giert werden.

Wie werden Bauleis­tungen mit BIM berücksichtigt?

Die Bauleis­tungen der Leistungs­phase 7 werden durch die Planung in BIM geprägt. Sofern von den Bauun­ter­nehmern darüber hinaus auch umfang­rei­chere eigene Planungen erwartet werden, sollten diese ebenso in die Daten­er­hebung und -pflege einge­bunden werden.

Damit umfang­reiche Kennt­nisse der Bauun­ter­nehmen durch BIM berück­sichtigt werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Einbindung eines bauaus­füh­renden Unter­nehmens in den BIM-Planungs­prozess. Hingegen kann eine verläss­liche Kalku­lation von Baupreisen durch das Bauun­ter­nehmen meist erst bei Vorliegen einer Entwurfs- oder Geneh­mi­gungs­planung erfolgen. Aus diesem Grund kann in den frühen BIM-Planungs­phasen der Abschluss eines Beratungs­ver­trages mit einem bauaus­füh­renden Unter­nehmen in Betracht kommen. Der Abschluss des Bauver­trages erfolgt dann nach Beendigung der BIM-Planungs­phase. Hier kann nun entweder durch das zuvor beratend tätig gewesene Bauun­ter­nehmen ein Preis­an­gebot abgegeben werden oder es werden mit Hilfe des BIM-Planungs­mo­dells im Wettbewerb verschiedene Angebote eingeholt.

Bei allen Fragen rund um die Struk­tu­rierung und Planung des BIM-Projekts, die Beschaffung von Hard- und Software, Planungs­leis­tungen und Bauleis­tungen unter­stützen wir Sie gerne.

[1] Selbst­ver­ständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

Ihr Ansprech­partner:
Dr. Jan Echterhoff –
Stellv. Sachbe­reichs­leitung Technik und Umwelt
Tel.: +49 211 430 77 109