Dienstfahrradleasing
Per Fahrrad zur Arbeit: Angestellte klimafreundlich begeistern
Beim Dienstrad-Leasing können Interessierte sich ein neues Fahrrad oder Pedelec aussuchen und sparen im Vergleich zum Direktkauf. Das Dienstrad kann entweder komplett vom Arbeitgeber finanziert werden oder der Arbeitgeber gibt die Leasingrate über die Gehaltsumwandlung an die Beschäftigten weiter.
Im Jahr 2020 gab es auf Deutschlands Straßen 5,2 Millionen Dienstwagen. Dem stehen rund eine halbe Million Diensträder gegenüber. Der neue Tarifvertrag Fahrradleasing trägt dazu bei, dass das Dienstfahrzeug der Zukunft nur noch zwei statt vier Rädern hat.
Neuer Tarifvertrag Fahrradleasing
Der neue Tarifvertrag bildet seit 1. März 2021 die Grundlage dafür, dass die Beschäftigten künftig einen Teil des monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können. Aus diesem Tarifvertrag resultiert jedoch kein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er das Fahrradleasing anbieten will. Macht er ein solches Angebot, muss er dies allen Beschäftigten ermöglichen, die in den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasings fallen.
Ablauf des Fahrradleasings
Zunächst schließt der Arbeitgeber mit dem Anbieter einen Rahmenvertrag über die gesamte Abwicklung des Dienstfahrradleasings ab.
Der Beschäftigte kann das Fahrrad aus dem Angebot des Leasinggebers frei wählen, solange es einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000 Euro nicht überschreitet. Geleast werden können gemäß TV-Fahrradleasing Fahrräder und Pedelecs (Tretunterstützung bis 25 km/h). Mit dem Leasinggeber schließt der Arbeitgeber anschließend die einzelnen Leasingverträge ab. Diese laufen in der Regel über 36 Monate.
Die Beschäftigten können sich das Fahrrad in einem kooperierenden Fahrradladen ihrer Wahl abholen. Mit dem Arbeitgeber wird eine Überlassungsvereinbarung abgeschlossen, aus der sich die Nutzungsmodalitäten sowie die Rechte und Pflichten für die Beschäftigten ergeben. Hierdurch kann der Arbeitgeber die Pflichten (z.B. Instandhaltungspflicht) gegenüber dem Leasinggeber auf die Mitarbeiter übertragen.
Bei einer Entgeltumwandlung wird zusätzlich der Arbeitsvertrag abgeändert, da das Gehalt um die Leasingrate gekürzt wird.
Öffentliche Ausschreibung für geeignete Anbieter
Mittlerweile gibt es einige Anbieter am Markt, die ein Gesamtkonzept für dienstliche Leasing-Fahrräder anbieten und sich um die Abwicklung kümmern. Welcher Anbieter und welches Angebot passend ist, wird per öffentlicher Ausschreibung ermittelt.
Ausgeschrieben werden dabei nicht die einzelnen Leasingverträge, sondern die Rahmenvereinbarungen mit dem Anbieter. Die Laufzeit ist unabhängig von denen der Leasingverträge und kann daher auch für einen längeren Zeitraum ausgeschrieben werden.
Ab einem geschätzten Auftragswert oberhalb von 214.000 Euro netto muss europaweit ausgeschrieben werden; bei einem geringeren Auftragswert genügt eine nationale Ausschreibung. In die Berechnung des Auftragswertes fließen mehrere Faktoren ein wie die geschätzte Anzahl der benötigten Räder, die Leasingrate, die Laufzeit des Leasingvertrags und der Preis des Rades sowie des Zubehörs.
Die Vergabe erfolgt meist als offenes Verfahren bzw. öffentliche Ausschreibung. Unter Umständen ist auch ein Verhandlungsverfahren denkbar.
Europaweiter Rahmenvertrag über die KoPart eG
Die KoPart eG beabsichtigt, in den nächsten Monaten eine Rahmenvereinbarung europaweit auszuschreiben. Damit können dann alle interessierten Mitglieder Leasingverträge für ihre Tarifbeschäftigten abschließen.
Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW die individuelle Betreuung einzelner Vergabeverfahren an. Sie erstellt eine auf die jeweilige Gemeinde zugeschnittene Leistungsbeschreibung und unterstützt bei der Entwicklung geeigneter Eignungs- und Zuschlagskriterien. Zum Leistungsumfang gehören auch die Erstellung der Vergabeunterlagen, die Vergabebekanntmachung, die vergaberechtliche Bewertung der abgegebenen Angebote sowie die Vorbereitung der Vergabeentscheidung.
Ihre Ansprechpartner für das
Dienstradleasing:
Sachbereichsleitung Kommunale Beschaffung