Abb.: Bsp. Löschwasser-bedarfsplanung
Löschwasserbereitstellung als kommunale Daseinsvorsorge
Vorbereitungen für den Ernstfall am Beispielprojekt Hiddenhausen
Ein Brand ist ein schlimmes Ereignis, das möglichst nie vorkommen sollte. Für den Ernstfall muss jedoch vorgesorgt sein. Vor allem mit ausreichend Löschwasser in nächster Nähe zum Brandort. Viele Kommunen beschäftigen sich daher derzeit mit der Löschwasservorhaltung nach den Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG NRW). Ein wichtiges Thema auch für Hiddenhausen mit 826 Einwohnern je Quadratkilometer. Für die am dichtesten besiedelte Gemeinde ihrer Größenklasse konnte ein Bedarfsplan erstellt und mit dem vorhandenen Löschwasserangebot abgeglichen werden.
Abb.: Bsp. Abweichungsanalyse
Ein gemeinsamer Projektstart mit allen wichtigen Informationen und Beteiligten führt zum detaillierten Löschwasserbedarfsplan!
Im Sinne größtmöglicher Transparenz wurden gemeinsam Ziele, Erwartungen und Aufgaben definiert. Zunächst wurde die kommunal vorzuhaltende Löschwassermenge definiert, in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Als Grundlage für die Erstellung eines Löschwasserbedarfsplans, der detailliert auf Quadranten von 200 Meter Kantenlänge für das gesamte Gemeindegebiet den Löschwasserbedarf definiert und grafisch darstellt waren der gültige Flächennutzungsplan, aktuelle Bebauungspläne sowie ein Einblick in die tatsächliche Bebauung.
Ausführlich analysiert und bewertet wurden vor allem die Alleinlagen im Außenbereich. Hilfreich war hierbei die brandschutzrelevante Beurteilung der Feuerwehr. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Objekte gelegt, bei denen von einer erhöhten Gefährdung im Brandfalle ausgegangen werden muss.
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