Großprojekte erfolgreich steuern
Fördermittel akquirieren und rechtskonform ausschreiben
Kommunen in NRW stehen milliardenschwere Fördermittel aus verschiedenen Quellen zur Verfügung. Insbesondere die Verbesserung der Schulinfrastruktur wird intensiv gefördert. Doch leider werden die Fördermittel nur zögerlich genutzt.
Wie Fördermittel dazu beitragen können, Immobilienportfolios der Kommunen aufzuwerten – auch bilanziell, erfuhren auf einer Informationsveranstaltung in Dortmund mehr als 70 Vertreter großer und kleiner Städte und Gemeinden aus NRW. Wie können Fördermittel für anstehende Großprojekte leichter genutzt werden? Die Kommunal Agentur NRW führte durch das Themenfeld am Beispiel einer Schulsanierung.
Förderung von Schulprojekten
Wer als Kommune Fördermittel beantragen will, kann zurückgreifen auf den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), auf Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes, auf die Städtebauförderung oder andere Förderangebote des Landes NRW. Weitere Mittel stellen die KfW und die NRW-Bank bereit. Letztgenannte über das Programm „Gute Schule 2020“.
Warum werden so viele Förderangebote eingerichtet? Es ist vor allem der politische Wunsch nach Energieeffizienzmaßnahmen bei der Umsetzung kommunaler Objektsanierungen. Daher ist für die Förderung im Gebäudebereich die Minderung des CO2-Ausstoßes das wesentliche Ziel und damit Bedingung für eine Förderung.
Die Kommune hat jedoch oft andere Themen auf der Agenda: Undichte Dächer, marode Bausubstanz, steigende Betriebskosten und Personalmangel.
Eine Lösung: Die Verzahnung der einzelnen Zielparameter, um Fördermittel möglichst umfassend nutzen zu können. Erster Schritt sollte die Bildung eines Teams sein, um Verwaltungskompetenz technisch, kaufmännisch und strategisch zu bündeln. Ebenso lassen sich so leichter langfristige ämterübergreifende Ziele im kommunalen Immobilienbereich definieren.
Alle vorhandenen Objektdaten sollten ausgewertet und für den Antrag auf einen Fördertopf zusammengetragen werden. Ämterübergreifend muss eine Strategie entstehen, wie man das Objekt so entwickeln kann, dass alle denkbaren Fördermittel dafür auch beantragt und abgerufen werden können.
Am konkreten Beispiel einer Schulsanierung wurde zunächst dargestellt, wie Sanierungsstau und Baukosten den Rahmen des finanziell Machbaren weit übersteigen. Sodann wurden über bestimmte Entwicklungsziele einzelne Planungsbereiche definiert; jeder für sich mit einem eigenen Zugang zu bestimmten Fördertöpfen.
Projektmanagement
In der Projektsteuerung kommunaler Großbauprojekte sind einige einfache aber wirkungsvolle Werkzeuge wichtig. Die Kommunal Agentur NRW stellte den Gästen den Projektstrukturplan vor, das Raumbuch und Ansätze zur effizienten Terminplanung. Vor allem die umfangreichen Bauherrenpflichten müssen konsequent im Auge behalten werden, um Zeit, Kosten und Umsetzungsqualität sicher zu stellen.
Wichtige Teile des Projektmanagements sind die Auswahl und die Beauftragung von Planern und Bauunternehmen, die Abarbeitung zahlreicher Verträge in rechtsbelastetem Umfeld und der Verwendungsnachweis der Fördermittel über die Projektlaufzeit.
Insbesondere bei Schulsanierungen gibt es einen erheblichen Koordinierungsaufwand zwischen allen Beteiligten: Abstimmungen mit Eltern, Schülern, Politik, Behörden und ÖPNV.
Personelle Ressourcen
Der Personalaufwand zur Betreuung eines Bauprojektes kann schnell die knappe Arbeitszeit mehrerer Mitarbeiter über Gebühr in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass bereits vor Beauftragung planender Ingenieurbüros eine Projektsteuerung eingerichtet wird: qualifiziert, mit Ressourcen und Befugnissen ausgestattet, intern eingerichtet oder extern zugekauft.
Ausschreibung und Vergabe
Bei der Abwicklung von Großprojekten ist das Vergaberecht mit allen Zwängen und Chancen ein entscheidender Faktor. So wurde den Teilnehmern in Dortmund die rechtssichere Anwendung der relevanten europäischen und nationalen Vorgaben vorgestellt.
Allgemeine Grundsätze für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen sowie die Bewertungsmethoden bei der Auswahl von Vertragspartnern sind: Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und der Eignungsgrundsatz.
Es zeigte sich, dass trotz erheblicher Verfahrenszeiträume die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung auch ein Gewinn sein kann. Insbesondere bei der Durchführung von Großprojekten kommt der rechtssicheren Durchführung und Dokumentation ein großer Stellenwert zu.
Ihre Ansprechpartner:
Stellv. Sachbereichsleitung Technik und Umwelt