Großpro­jekte erfolg­reich steuern

Förder­mittel akqui­rieren und rechts­konform ausschreiben

Kommunen in NRW stehen milli­ar­den­schwere Förder­mittel aus verschie­denen Quellen zur Verfügung. Insbe­sondere die Verbes­serung der Schul­in­fra­struktur wird intensiv gefördert. Doch leider werden die Förder­mittel nur zögerlich genutzt.

Wie Förder­mittel dazu beitragen können, Immobi­li­en­port­folios der Kommunen aufzu­werten – auch bilan­ziell, erfuhren auf einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­staltung in Dortmund mehr als 70 Vertreter großer und kleiner Städte und Gemeinden aus NRW.  Wie können Förder­mittel für anste­hende Großpro­jekte leichter genutzt werden? Die Kommunal Agentur NRW führte durch das Themenfeld am Beispiel einer Schulsanierung.

Förderung von Schulprojekten

Wer als Kommune Förder­mittel beantragen will, kann zurück­greifen auf den Europäi­schen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), auf Mittel nach dem Kommu­na­l­in­ves­ti­ti­ons­för­de­rungs­gesetz des Bundes, auf die Städte­bau­för­derung oder andere Förder­an­gebote des Landes NRW. Weitere Mittel stellen die KfW und die NRW-Bank bereit. Letzt­ge­nannte über das Programm „Gute Schule 2020“.

Warum werden so viele Förder­an­gebote einge­richtet? Es ist vor allem der politische Wunsch nach Energie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen bei der Umsetzung kommu­naler Objekt­sa­nie­rungen. Daher ist für die Förderung im Gebäu­de­be­reich die Minderung des CO2-Ausstoßes das wesent­liche Ziel und damit Bedingung für eine Förderung.

Die Kommune hat jedoch oft andere Themen auf der Agenda: Undichte Dächer, marode Bausub­stanz, steigende Betriebs­kosten und Personalmangel.

Eine Lösung: Die Verzahnung der einzelnen Zielpa­ra­meter, um Förder­mittel möglichst umfassend nutzen zu können. Erster Schritt sollte die Bildung eines Teams sein, um Verwal­tungs­kom­petenz technisch, kaufmän­nisch und strate­gisch zu bündeln. Ebenso lassen sich so leichter langfristige ämter­über­grei­fende Ziele im kommu­nalen Immobi­li­en­be­reich definieren.

Alle vorhan­denen Objekt­daten sollten ausge­wertet und für den Antrag auf einen Fördertopf zusam­men­ge­tragen werden. Ämter­über­greifend muss eine Strategie entstehen, wie man das Objekt so entwi­ckeln kann, dass alle denkbaren Förder­mittel dafür auch beantragt und abgerufen werden können.

Am konkreten Beispiel einer Schul­sa­nierung wurde zunächst darge­stellt, wie Sanie­rungsstau und Baukosten den Rahmen des finan­ziell Machbaren weit übersteigen. Sodann wurden über bestimmte Entwick­lungs­ziele einzelne Planungs­be­reiche definiert; jeder für sich mit einem eigenen Zugang zu bestimmten Fördertöpfen.

Projekt­ma­nagement

In der Projekt­steuerung kommu­naler Großbau­pro­jekte sind einige einfache aber wirkungs­volle Werkzeuge wichtig. Die Kommunal Agentur NRW stellte den Gästen den Projekt­struk­turplan vor, das Raumbuch und Ansätze zur effizi­enten Termin­planung. Vor allem die umfang­reichen Bauher­ren­pflichten müssen konse­quent im Auge behalten werden, um Zeit, Kosten und Umset­zungs­qua­lität sicher zu stellen.

Wichtige Teile des Projekt­ma­nage­ments sind die Auswahl und die Beauf­tragung von Planern und Bauun­ter­nehmen, die Abarbeitung zahlreicher Verträge in rechts­be­las­tetem Umfeld und der Verwen­dungs­nachweis der Förder­mittel über die Projektlaufzeit.

Insbe­sondere bei Schul­sa­nie­rungen gibt es einen erheb­lichen Koordi­nie­rungs­aufwand zwischen allen Betei­ligten: Abstim­mungen mit Eltern, Schülern, Politik, Behörden und ÖPNV.

Perso­nelle Ressourcen

Der Perso­nal­aufwand zur Betreuung eines Baupro­jektes kann schnell die knappe Arbeitszeit mehrerer Mitar­beiter über Gebühr in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass bereits vor Beauf­tragung planender Ingenieur­büros eine Projekt­steuerung einge­richtet wird: quali­fi­ziert, mit Ressourcen und Befug­nissen ausge­stattet, intern einge­richtet oder extern zugekauft.

Ausschreibung und Vergabe

Bei der Abwicklung von Großpro­jekten ist das Verga­be­recht mit allen Zwängen und Chancen ein entschei­dender Faktor. So wurde den Teilnehmern in Dortmund die rechts­si­chere Anwendung der relevanten europäi­schen und natio­nalen Vorgaben vorge­stellt.
Allge­meine Grund­sätze für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen sowie die Bewer­tungs­me­thoden bei der Auswahl von Vertrags­partnern sind: Trans­parenz, Gleich­be­handlung, Nicht­dis­kri­mi­nierung, Verhält­nis­mä­ßigkeit und der Eignungs­grundsatz.
Es zeigte sich, dass trotz erheb­licher Verfah­rens­zeit­räume die Pflicht zur europa­weiten Ausschreibung auch ein Gewinn sein kann. Insbe­sondere bei der Durch­führung von Großpro­jekten kommt der rechts­si­cheren Durch­führung und Dokumen­tation ein großer Stellenwert zu.

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