Rufbereitschaft - Verantwortungsbereitschaft
Ein wichtiges Vorgesetztenthema in Kommunen - Newsletter vom 23.07.2020
In vielen Kommunen gibt es in unterschiedlichen Fachbereichen Rufbereitschaften. Dabei geht es oft um die Abgrenzung. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verantwortungsbereitschaft und Hintergrundbereitschaften sind einige Schlagworte, die uns tagtäglich in der Praxis begegnen. Häufig gibt es in Kommunen Unsicherheiten, sowohl bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch bei den Vorgesetzten selbst. Die Verantwortlichkeiten sind rechtlich nicht eindeutig geregelt oder es gibt keine Rufbereitschaftsdienstvereinbarungen. In einem modernen und kostenorientierten Betrieb sollte es so sein, dass die Handlungsfelder, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten bei Rufbereitschaften eindeutig geregelt sind.
Neben der normalen Rufbereitschaft wird immer häufiger die Verantwortungsbereitschaft oder Ingenieursbereitschaft von Bürgern und der Politik von den Mitarbeitenden und Vorgesetzen in den Kommunen erwartet und gefordert. Durch immer komplexere technische Anlagen und daraus resultierende Risiken sind es häufig die direkten Vorgesetzten der Rufbereitschaftsdiensthabenden, die während der Einsätze dann in die Verantwortung und die Entscheidungen mit eingebunden werden. Der Wunsch nach klaren Definitionen und inhaltlichen Festlegungen ist Ausgangspunkt für eine entsprechende Vereinbarung.
Neben der Verantwortung sind Arbeitszeiten und Ruhezeiten und deren Abgrenzung von entscheidender Bedeutung für einen funktionalen Betrieb, insbesondere in Krisenzeiten. Vielen Kommunen fällt es schwer die Ruhezeiten einzuhalten – sei es aus Personalmangel oder aus anderen organisatorischen Gründen.
Zu diesem Zweck hat die Kommunal Agentur NRW in den vergangenen zwei Jahren mit verschiedenen Kommunen individuelle Lösungen und Konzepte erarbeitet.
Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, unter anderem der SüwVO Abw, SüwV-kom, Betriebsgenehmigungen, weiteren Anforderungen aus dem Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen, aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), und unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie dem TVöD betrachtet die Kommunal Agentur NRW die aktuelle Situation in der betreffenden Kommune oder dem Fachbereich.
Dabei werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunal Agentur NRW nach einer Dokumentensichtung die relevanten Aufgaben des Betriebes hinsichtlich Rufbereitschaft prozessorientiert aufgenommen.
In Workshops mit allen Beteiligten, den verantwortlichen Vorgesetzten, den Personalräten und ausgewählten Mitarbeitenden werden Regelungen erarbeitet, die neben der Rechtssicherheit praktikable Lösungsansätze bieten und in Dienstvereinbarungen sowie in Notfall- und Alarmplänen münden.
Diese regeln die Abläufe für die wesentlichen Notfälle, die in den betroffenen Gewerken der Fachbereiche auftreten könnten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Verantwortlichkeit für Rufbereitschaft (freiwillig oder zwingend?)
- Verantwortungs-, Ingenieurbereitschaft oder Hintergrundbereitschaft – Definition und Zweck der Rufbereitschaft / Verantwortungsbereitschaft
- Durchführung bzw. Ablauf der Rufbereitschaft
- Rufbereitschaftspläne / Verantwortungsbereitschaftspläne
- Umfang der Rufbereitschaft / Rufbereitschaftszeiten
- Ruhezeiten
- Abgeltung der Rufbereitschaften
- Übersichtliche Ablaufpläne / Steckbriefe für verschiedene relevante Notfälle, mit Maßnahmen zur Bewältigung des jeweiligen Notfalls, um Schäden von Mensch, Umwelt und Betrieb abzuhalten
- Aktualisierte Pläne mit Notfallrufnummern- und Alarmrufnummern mit den Ansprechpartnern / Einheiten
Zielsetzungen sind dabei:
- die Festlegung einer sachgerechten und nachvollziehbaren Aufgaben-, Kompetenz und Pflichtendelegation
- die Einhaltung gesetzlicher und spezifischer Vorgaben (Rechtssicherheit)
- Schaffung von Betriebssicherheit und der Sicherheit gegenüber Dritten
- Kommunikation zu relevanten Dritten
- Ausgestaltung des Ablaufprozesses, Kommunikations- und Steuerungsbeziehungen
Die Kommunal Agentur NRW unterstützt Ihre Kommune / Ihren Fachbereich bei der Erarbeitung eines Konzepts für Rufbereitschaft / Verantwortungsbereitschaft oder Alarm- und Notfallpläne.