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Muster­sat­zungen Abwasserbeseitigung

Kommunale Satzungen sind an sich ändernde Anfor­de­rungen anzupassen. Dabei können sich aus recht­licher Sicht Unstim­mig­keiten ergeben. Eine regel­mäßige grund­le­gende Überprüfung ist ratsam. Bei geplanten Satzungs­än­de­rungen ist eine Prüfung der recht­lichen Rahmen­be­din­gungen und ein Abstimmen mit dem vorhan­denen übrigen Regelwerk dringend erforderlich.

Hier stellen wir Ihnen die mit dem Städte- und Gemein­debund NRW erarbei­teten aktuellen Muster­sat­zungen für die Abwas­ser­be­sei­tigung zur Verfügung.

Muster­sat­zungen

Viola Wallbaum –
Proku­ristin
  •  (Wasser-)Verbandsrecht
  •  Ausschreibung von Ingenieur­leis­tungen (rechtlich)
  •  Beitrags- und verwal­tungs­recht­liche Fragestellungen
  •  Gemeindewirtschaftsrecht
  •  Inter­kom­munale Zusammenarbeit
  •  Kommunalabgaben
  •  Regelung und Auswirkung der Abwas­ser­abgabe als Umweltabgabe
Telefon: +49 211 430 77 280 
Mobil: +49 172 279 82 50 
Fax: +49 211 430 77 22 

FAQ Wasser­zähler / Wasserschwundmengen

Gerade im Bereich der Erfassung und Meldung von Wasser­schwund­mengen (solche Mengen, die nicht als Schmutz­wasser im Kanal landen) gibt es immer wieder Unklar­heiten. Wir haben nachfolgend für Sie eine FAQ zum Thema Wasser­zähler / Wasser­schwund­mengen zusammengestellt.

Viola Wallbaum –
Proku­ristin
  •  (Wasser-)Verbandsrecht
  •  Ausschreibung von Ingenieur­leis­tungen (rechtlich)
  •  Beitrags- und verwal­tungs­recht­liche Fragestellungen
  •  Gemeindewirtschaftsrecht
  •  Inter­kom­munale Zusammenarbeit
  •  Kommunalabgaben
  •  Regelung und Auswirkung der Abwas­ser­abgabe als Umweltabgabe
Telefon: +49 211 430 77 280 
Mobil: +49 172 279 82 50 
Fax: +49 211 430 77 22