Neue Planungs­hilfe für Kommunen zum Ausbau der Windenergie 

in Form einer FAQ-Sammlung

In NRW sind bis Ende 2027 mindestens 1,1 % der Landes­fläche und bis Ende 2032 1,8 % für Windener­gie­an­lagen zur Verfügung zu stellen. Um diese Flächen­ziele zu erreichen, hat die Landes­re­gierung beschlossen, über eine Änderung des Landes­ent­wick­lungs­plans bis zum 31. Mai 2024 die bundes­ge­setzlich festge­legten Flächen­ziele auf die einzelnen Planungs­re­gionen aufzu­teilen. Die Regio­nal­pla­nungs­träger müssen dann in ihren jewei­ligen Regio­nal­plänen konkrete Flächen festlegen, mit denen die ihnen zugeord­neten Teilflä­chen­ziele erreicht werden.

Durch die neuen gesetz­lichen Vorgaben ergeben sich zahlreiche Fragen auf der kommu­nalen Planungs­ebene. In der von den kommu­nalen Spitzen­ver­bänden gemeinsam mit der Landes­ge­sell­schaft NRW.Energy4Climate und der Kommunal Agentur NRW am 30.01.2023 veran­stal­teten Tagung zum Windener­gie­ausbau wurde die Planungs­hilfe bereits angekündigt. Die FAQ-Sammlung soll fortlaufend veröf­fent­licht werden.

>> Zur aktuellen Planungshilfe