Dienst­fahr­rad­leasing

Per Fahrrad zur Arbeit: Angestellte klima­freundlich begeistern

Beim Dienstrad-Leasing können Inter­es­sierte sich ein neues Fahrrad oder Pedelec aussuchen und sparen im Vergleich zum Direktkauf. Das Dienstrad kann entweder komplett vom Arbeit­geber finan­ziert werden oder der Arbeit­geber gibt die Leasingrate über die Gehalts­um­wandlung an die Beschäf­tigten weiter.

Im Jahr 2020 gab es auf Deutsch­lands Straßen 5,2 Millionen Dienst­wagen. Dem stehen rund eine halbe Million Dienst­räder gegenüber. Der neue Tarif­vertrag Fahrrad­leasing trägt dazu bei, dass das Dienst­fahrzeug der Zukunft nur noch zwei statt vier Rädern hat.

Neuer Tarif­vertrag Fahrradleasing

Der neue Tarif­vertrag bildet seit 1. März 2021 die Grundlage dafür, dass die Beschäf­tigten künftig einen Teil des monat­lichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können. Aus diesem Tarif­vertrag resul­tiert jedoch kein Rechts­an­spruch. Der Arbeit­geber entscheidet, ob er das Fahrrad­leasing anbieten will. Macht er ein solches Angebot, muss er dies allen Beschäf­tigten ermög­lichen, die in den Geltungs­be­reich des TV-Fahrrad­lea­sings fallen.

Ablauf des Fahrradleasings

Zunächst schließt der Arbeit­geber mit dem Anbieter einen Rahmen­vertrag über die gesamte Abwicklung des Dienst­fahr­rad­lea­sings ab.

Der Beschäf­tigte kann das Fahrrad aus dem Angebot des Leasing­gebers frei wählen, solange es einschließlich des leasing­fä­higen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000 Euro nicht überschreitet. Geleast werden können gemäß TV-Fahrrad­leasing Fahrräder und Pedelecs (Tretun­ter­stützung bis 25 km/h). Mit dem Leasing­geber schließt der Arbeit­geber anschließend die einzelnen Leasing­ver­träge ab. Diese laufen in der Regel über 36 Monate.

Die Beschäf­tigten können sich das Fahrrad in einem koope­rie­renden Fahrrad­laden ihrer Wahl abholen. Mit dem Arbeit­geber wird eine Überlas­sungs­ver­ein­barung abgeschlossen, aus der sich die Nutzungs­mo­da­li­täten sowie die Rechte und Pflichten für die Beschäf­tigten ergeben. Hierdurch kann der Arbeit­geber die Pflichten (z.B. Instand­hal­tungs­pflicht) gegenüber dem Leasing­geber auf die Mitar­beiter übertragen.

Bei einer Entgelt­um­wandlung wird zusätzlich der Arbeits­vertrag abgeändert, da das Gehalt um die Leasingrate gekürzt wird.

 

Öffent­liche Ausschreibung für geeignete Anbieter

Mittler­weile gibt es einige Anbieter am Markt, die ein Gesamt­konzept für dienst­liche Leasing-Fahrräder anbieten und sich um die Abwicklung kümmern. Welcher Anbieter und welches Angebot passend ist, wird per öffent­licher Ausschreibung ermittelt.

Ausge­schrieben werden dabei nicht die einzelnen Leasing­ver­träge, sondern die Rahmen­ver­ein­ba­rungen mit dem Anbieter. Die Laufzeit ist unabhängig von denen der Leasing­ver­träge und kann daher auch für einen längeren Zeitraum ausge­schrieben werden.

Ab einem geschätzten Auftragswert oberhalb von 214.000 Euro netto muss europaweit ausge­schrieben werden; bei einem gerin­geren Auftragswert genügt eine nationale Ausschreibung. In die Berechnung des Auftrags­wertes fließen mehrere Faktoren ein wie die geschätzte Anzahl der benötigten Räder, die Leasingrate, die Laufzeit des Leasing­ver­trags und der Preis des Rades sowie des Zubehörs.

Die Vergabe erfolgt meist als offenes Verfahren bzw. öffent­liche Ausschreibung. Unter Umständen ist auch ein Verhand­lungs­ver­fahren denkbar.

Europa­weiter Rahmen­vertrag über die KoPart eG

Die KoPart eG beabsichtigt, in den nächsten Monaten eine Rahmen­ver­ein­barung europaweit auszu­schreiben. Damit können dann alle inter­es­sierten Mitglieder Leasing­ver­träge für ihre Tarif­be­schäf­tigten abschließen.

Darüber hinaus bietet die Kommunal Agentur NRW die indivi­duelle Betreuung einzelner Verga­be­ver­fahren an. Sie erstellt eine auf die jeweilige Gemeinde zugeschnittene Leistungs­be­schreibung und unter­stützt bei der Entwicklung geeig­neter Eignungs- und Zuschlags­kri­terien. Zum Leistungs­umfang gehören auch die Erstellung der Verga­be­un­ter­lagen, die Verga­be­be­kannt­ma­chung, die verga­be­recht­liche Bewertung der abgege­benen Angebote sowie die Vorbe­reitung der Vergabeentscheidung.

Ihre Ansprech­part­nerin für das Dienstrad-Leasing:

 

Annkathrin Kostka-Speckamp – Kommunale Beschaffung
Tel.: 0211 430 77 211