Rufbe­reit­schaft - Verantwortungsbereitschaft

Ein wichtiges Vorge­setzt­en­thema in Kommunen - Newsletter vom 23.07.2020

In vielen Kommunen gibt es in unter­schied­lichen Fachbe­reichen Rufbe­reit­schaften. Dabei geht es oft um die Abgrenzung. Bereit­schafts­dienst, Rufbe­reit­schaft, Verant­wor­tungs­be­reit­schaft und Hinter­grund­be­reit­schaften sind einige Schlag­worte, die uns tagtäglich in der Praxis begegnen. Häufig gibt es in Kommunen Unsicher­heiten, sowohl bei Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beitern, als auch bei den Vorge­setzten selbst. Die Verant­wort­lich­keiten sind rechtlich nicht eindeutig geregelt oder es gibt keine Rufbe­reit­schafts­dienst­ver­ein­ba­rungen. In einem modernen und kosten­ori­en­tierten Betrieb sollte es so sein, dass die Handlungs­felder, Schnitt­stellen und Verant­wort­lich­keiten bei Rufbe­reit­schaften eindeutig geregelt sind.

Neben der normalen Rufbe­reit­schaft wird immer häufiger die Verant­wor­tungs­be­reit­schaft oder Ingenieurs­be­reit­schaft von Bürgern und der Politik von den Mitar­bei­tenden und Vorge­setzen in den Kommunen erwartet und gefordert. Durch immer komplexere technische Anlagen und daraus resul­tie­rende Risiken sind es häufig die direkten Vorge­setzten der Rufbe­reit­schafts­dienst­ha­benden, die während der Einsätze dann in die Verant­wortung und die Entschei­dungen mit einge­bunden werden. Der Wunsch nach klaren Defini­tionen und inhalt­lichen Festle­gungen ist Ausgangs­punkt für eine entspre­chende Vereinbarung.

Neben der Verant­wortung sind Arbeits­zeiten und Ruhezeiten und deren Abgrenzung von entschei­dender Bedeutung für einen funktio­nalen Betrieb, insbe­sondere in Krisen­zeiten. Vielen Kommunen fällt es schwer die Ruhezeiten einzu­halten – sei es aus Perso­nal­mangel oder aus anderen organi­sa­to­ri­schen Gründen.

Zu diesem Zweck hat die Kommunal Agentur NRW in den vergan­genen zwei Jahren mit verschie­denen Kommunen indivi­duelle Lösungen und Konzepte erarbeitet.

Auf Basis der gesetz­lichen Vorgaben, unter anderem der SüwVO Abw, SüwV-kom, Betriebs­ge­neh­mi­gungen, weiteren Anfor­de­rungen aus dem Landes­was­ser­gesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen, aus dem Wasser­haus­halts­gesetz (WHG), und unter Berück­sich­tigung der Anfor­de­rungen aus dem Arbeits­schutz­gesetz (ArbSchG) und dem Arbeits­zeit­gesetz (ArbZG) sowie dem TVöD betrachtet die Kommunal Agentur NRW die aktuelle Situation in der betref­fenden Kommune oder dem Fachbereich.

Dabei werden durch die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter der Kommunal Agentur NRW nach einer Dokumen­ten­sichtung die relevanten Aufgaben des Betriebes hinsichtlich Rufbe­reit­schaft prozess­ori­en­tiert aufgenommen.

In Workshops mit allen Betei­ligten, den verant­wort­lichen Vorge­setzten, den Perso­nal­räten und ausge­wählten Mitar­bei­tenden werden Regelungen erarbeitet, die neben der Rechts­si­cherheit prakti­kable Lösungs­an­sätze bieten und in Dienst­ver­ein­ba­rungen sowie in Notfall- und Alarm­plänen münden.

Diese regeln die Abläufe für die wesent­lichen Notfälle, die in den betrof­fenen Gewerken der Fachbe­reiche auftreten könnten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verant­wort­lichkeit für Rufbe­reit­schaft (freiwillig oder zwingend?)
  • Verant­wor­tungs-, Ingenieur­be­reit­schaft oder Hinter­grund­be­reit­schaft – Definition und Zweck der Rufbe­reit­schaft / Verantwortungsbereitschaft
  • Durch­führung bzw. Ablauf der Rufbereitschaft
  • Rufbe­reit­schafts­pläne / Verantwortungsbereitschaftspläne
  • Umfang der Rufbe­reit­schaft / Rufbereitschaftszeiten
  • Ruhezeiten
  • Abgeltung der Rufbereitschaften
  • Übersicht­liche Ablauf­pläne / Steck­briefe für verschiedene relevante Notfälle, mit Maßnahmen zur Bewäl­tigung des jewei­ligen Notfalls, um Schäden von Mensch, Umwelt und Betrieb abzuhalten
  • Aktua­li­sierte Pläne mit Notfall­ruf­nummern- und Alarm­ruf­nummern mit den Ansprech­partnern / Einheiten

Zielset­zungen sind dabei:

  • die Festlegung einer sachge­rechten und nachvoll­zieh­baren Aufgaben-, Kompetenz und Pflichtendelegation
  • die Einhaltung gesetz­licher und spezi­fi­scher Vorgaben (Rechts­si­cherheit)
  • Schaffung von Betriebs­si­cherheit und der Sicherheit gegenüber Dritten
  • Kommu­ni­kation zu relevanten Dritten
  • Ausge­staltung des Ablauf­pro­zesses, Kommu­ni­ka­tions- und Steuerungsbeziehungen

Die Kommunal Agentur NRW unter­stützt Ihre Kommune / Ihren Fachbe­reich bei der Erarbeitung eines Konzepts für Rufbe­reit­schaft / Verant­wor­tungs­be­reit­schaft oder Alarm- und Notfall­pläne.