Lust auf Sport? Sind Ihre Außen­sport­stätten noch attraktiv genug?

Vorteile eines Außen­sport­stät­ten­kon­zeptes - Unser Newsletter vom 26. Januar 2021

Jede Kommune unterhält ein breites Angebot unter­schied­lichster Sport­stätten. Deren Infra­struktur und die damit verbun­denen Unter­hal­tungs­kosten stellen einen wesent­lichen Bereich der kommu­nalen Sport­för­derung dar. Diese ist notwendig, um Schulen und Vereinen ihre Aufgabe zur Förderung der Gesundheit sowie der sozialen Kompetenz sowohl von Kindern und Jugend­lichen, aber auch aller anderen Alters­klassen zu ermög­lichen.
Enge Finanz­spiel­räume, geänderte Trainings­zeit­fenster und eine Verla­gerung des Sport­ver­haltens hin zu Trend- und Indivi­du­al­sport­arten werfen die Frage auf, wie viele Außen­sport­stätten überhaupt notwendig sind und welchen Anfor­de­rungen sie gerecht werden müssen. Als Ziel vorstellbar ist beispiels­weise eine Gesamts­port­anlage für mehrere Ortsteile, die Bildung von Spiel­ge­mein­schaften oder die Erwei­terung oder Aufgabe von Außensportflächen.

Auf der Basis Ihrer kommu­nalen Struk­tur­daten und unter Einbindung der Anfor­de­rungen und Ansprüche Ihrer lokalen Vereine im Sinne einer koope­ra­tiven Sport­ent­wick­lungs­planung berechnet die Kommunal Agentur NRW Ihren konkreten Bedarf an Außen­sport­stätten. Dabei werden die Erkennt­nisse des Bundes­in­stituts für Sport­wis­sen­schaften, Bonn, ebenso berück­sichtigt wie Kennzahlen eigener und weiterer Untersuchungen.

Ein Außen­sport­stät­ten­be­darfsplan hält Ihre kommunale Ausgangs­si­tuation, die im Dialog mit den Vereinen ausge­han­delten Ziele, die notwen­digen Maßnahmen und die Priori­sierung der Umset­zungs­auf­gaben fest. Er dient damit gleich­zeitig als Steue­rungs­in­strument für den Kämmerer und das Sportamt wie auch als Argumen­ta­ti­ons­hilfe im Dialog mit den Vereinen oder den Bürge­rinnen und Bürgern. Die vielfach politisch einge­for­derte Evaluation der Maßnahmen wird so erst ermöglicht.

Hinweis: Bei Fragen zur inter­kom­mu­nalen Bewirt­schaftung können Sie auf unsere Expertise und mögli­cher­weise Förder­mittel, ggf. nach der Förder­richt­linie Inter­kom­munale Zusam­men­arbeit NRW, zurück­greifen. Oder lassen Sie sich unter­stützen durch unser Fachnetzwerk Förder­mit­tel­ak­quise FNF. Ansprech­partner ist hier Christian Scheffs, scheffs@Kommunal Agentur.NRW, Tel.: 0211 430 77 184

Wir begleiten Sie bei Ihrem Außen­sport­stät­ten­konzept. Fragen dazu beant­wortet gerne Ihre Ansprechpartnerin:

Cornelia Löbhard-Mann – Stellv. Sachbe­reichs­leitung Personal und Organisation
Tel.: +49 211 430 77 123